Norm
ABGB §143Rechtssatz
Über den Antrag der ehelichen Mutter auf Ersatz der Auslagen, die durch ihre Unterhaltsleistungen als subsidiär Unterhaltspflichtige nicht gedeckt werden konnten, aus dem Stammvermögen des Kindes ist im Außerstreitverfahren zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0005839Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020