Norm
ABGB §1042 C1Rechtssatz
Die rechtskräftige Unterhaltsfestsetzung steht der Geltendmachung des Ersatzes einer über den festgesetzten Unterhalt hinausgehenden Aufwendung für den Unterhaltsberechtigten gegen den Unterhaltsverpflichteten im Rechtsweg nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0005809Dokumentnummer
JJR_19691111_OGH0002_0080OB00231_6900000_001