Norm
AußStrG §1Rechtssatz
Die ziffernmäßige Festsetzung von einem Minderjährigen zustehenden Unterhaltsrückständen auf Grund eines Bruchteiltitels bei einem selbständig Erwerbstätigen kann nur im Rechtsweg, nicht aber im Verfahren außer Streitsachen erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0000488Dokumentnummer
JJR_19630206_OGH0002_0060OB00033_6300000_001