Bei der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Fertigteilhäuser vertreibt, fand eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Jahre 1999 bis 2003 statt. Die Prüferin stellte u.a. fest, dass die Beschwerdeführerin die Lieferung von Fertigteilhäusern als steuerfreie Grundstückslieferungen behandle, wenn der Käufer das Grundstück, auf dem das Fertigteilhaus errichtet werde, von der X GmbH & Co KG (im Folgenden: KG) erwerbe, deren Komplementärin die Besc... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6O32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987UStG 199431977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te62008CO0156 Vollkommer VORAB Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0139 E 22.03.2010
Rechtssatz: Die 6. EG-RL steht einer Kumulierung von Umsatz- und Grunderwerbsteuer nicht entgegen. Gerichtsentscheidung EuGH 62008O0156 Vollkommer VORAB ... mehr lesen...
Index: E3L E0930200032/04 Steuern vom Umsatz32/05 Verbrauchsteuern
Norm: 32003L0096 Energiesteuer-RL Art11 Abs1;EnergieabgabenvergütungsG 1996 §2 Abs1;UStG 1994;
Rechtssatz: Weder nach dem EAVG, das auf den umsatzsteuerlichen Betriebsbegriff abstellt, noch den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen ist auf das Ergebnis der Tätigkeit des Vergütungsberechtigten abzustellen. Für den Beschwerdefall bedeutet dies, ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §21; UStG 1994 § 21 heute UStG 1994 § 21 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 21 gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2024 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1; UStG 1994 §12; UStG 1994 §21; UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita; UStG 1994 §6 Abs2; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 11 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §4 Abs4;UStG 1972;UStG 1994; EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Index: L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL37164 Kanalabgabe OberösterreichL37294 Wasserabgabe Oberösterreich32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: InteressentenbeiträgeG OÖ 1958 §1;UStG 1994;
Rechtssatz: Dass Gebühren und Interessentenbeiträge, da sie nicht in gleicher Weise w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §303 Abs4; UStG 1994 §21; VwGG §33 Abs1; BAO § 303 heute BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde, nachdem ein erstes Straferkenntnis im Instanzenzug aufgehoben und die Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen wurde, von dieser in der Folge für schuldig erkannt, er habe als selbständiger Unternehmer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume Febru... mehr lesen...
Mit Umsatzsteuervoranmeldung vom 1. April 1997, beim Finanzamt eingelangt am 2. April 1997, machte der Beschwerdeführer für den Monat März 1997 einen Betrag von ihm entrichteter Vorsteuern in der Höhe von S 15.800,-- geltend und beantragte die "Rückzahlung des durch den Überschuss entstandenen Guthabens" in der Höhe dieses Betrages auf sein Konto bei der Berliner Sparkasse. Das Vorliegen umsatzsteuerpflichtiger Vorgänge während des Voranmeldungszeitraums verneinte er. Mit... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 1. Oktober 2002 setzte das Finanzamt - unter Verweis auf einen Betriebsprüfungsbericht vom 18. September 2002 - die vom Beschwerdeführer für die Jahre 2000 und 2001 zu entrichtende Umsatzsteuer mit S 93.049,-- bzw. S 40.581,-- fest. Der Betriebsprüfungsbericht, in dem die Unternehmereigenschaft des Beschwerdeführers verneint wurde, bezog sich auch auf die Jahre 1996 bis 1999 (vgl. insoweit das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2003/13/0049). Aus den in ihm entha... mehr lesen...
Mit Umsatzsteuervoranmeldung vom 22. September 1999, beim Finanzamt eingelangt am 24. September 1999, machte der Beschwerdeführer für den Monat September 1999 einen Betrag von ihm entrichteter Vorsteuern in der Höhe von S 61.000,-- geltend und beantragte - durch Angabe des Kontos, ohne Ankreuzen des dazugehörigen Kästchens im Formular, in späteren Eingaben aber wiederholt auch ausdrücklich - die Auszahlung des durch den behaupteten Überschuss entstandenen Guthabens in der Höhe des g... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Oktober 2003 setzte das Finanzamt die vom Beschwerdeführer für das Jahr 2002 zu entrichtende Umsatzsteuer abweichend von der eingereichten Umsatzsteuerjahreserklärung mit 2.684,78 EUR fest. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 8. Oktober 2003 Berufung. Dieser Berufung gab die belangte Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 16. Dezember 2005 teilweise Folge; sie änderte den Bescheid des Finanzamtes dahingehend ab, dass die Umsatzsteue... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1994 §21;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen, dass die belangte Behörde bei Festsetzung der Umsatzsteuer für bestimmte Jahre an die der gerichtlichen Verurteilung zugrunde liegenden Feststellungen gebunden war (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 24. September 1996, Zl. 95/1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §251;BAO §274 idF 2002/I/097;BAO §289 Abs3;UStG 1994 §21;VwRallg;
Rechtssatz: Gesichtspunkte mangelnder zeitlicher Kongruenz hat der Verwaltungsgerichtshof in dem hg. Erkenntnis vom 20. Februar 2008, Zl. 2006/15/0339, einer einschränkenden Auslegung des Begriffs der "abändernden, aufhebenden oder ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde das gegen den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 24. April 2006 eingeleitete Finanzstrafverfahren erweitert, weil der Verdacht bestehe, dass der Beschwerdeführer als verantwortlicher Geschäftsführer der K GmbH im Bereich des Finanzamts Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich hinsichtlich der Zeiträume 03-12/2004, 01-12/2005 und 01-05/2006 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entspreche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1994 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0106 E 15. Juli 1998 RS 1 Stammrechtssatz Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG weg... mehr lesen...
dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (§ 87 ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (Paragraph 87, ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. Begründung: Gemäß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §87;EO §88;EO §89;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(Hier Stattgebung mit der Einschränkung, dass durch diesen
Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des angefochtenen
Bescheides in Form der zwangsweisen
Begründung: des Pfandrecht... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Gasthaus (Pizzeria), dessen Betrieb einer abgabenbehördlichen Prüfung u.a. betreffend Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer für die Jahre 1998 bis 2000 unterzogen wurde. Im Betriebsprüfungsbericht vom 23. August 2002 wurde unter Tz. 19 "Schätzungsweise Umsatzerhöhung 1999" ausgeführt, der Beschwerdeführerin seien über das Gesellschafter-Verrechnungskonto des D. Barmittel in Höhe von 200.000 S zugeführt worden, die in den Einkünften des Ge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG bezog in den Streitjahren 1996 und 1997 Buntmetalle von der K GmbH. Die K GmbH fakturierte die Lieferungen mit Ausweis österreichischer Mehrwertsteuer. Strittig ist, ob dieser Ausweis zu Recht erfolgte und die besagten Rechnungen der Beschwerdeführerin den Anspruch auf Abzug der darin ausgewiesenen Mehrwertsteuer in Höhe von (insgesamt) 8,641.968 S (1996) und 6,850.068 S (1997) vermitteln konnten. Gegen die Umsatzsteuerbescheide des Finanzamtes, mit denen de... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 62004CJ0245 EMAG Handel Eder VORAB;UStG 1994; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:99/14/0244 B 26. Mai 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0245 B 6. April 2006
Rechtssatz: Wie der EuGH im Urteil vom 6. April 2006, C-245/04, ausgeführt hat, kann die einzige innergemeinschaftliche Warenbewegung nur einer der beiden aufeinanderfolge... mehr lesen...
Mit der am 18. August 2005 beim Verfassungsgerichtshof eingelangten, mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Februar 2006, B 922/05, gemäß Art 144 Abs 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretenen Beschwerde bekämpft die Beschwerdeführerin den im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. Juli 2005, RV/0182-G/05, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für die Monate September bis Dezember 2003 und Jänner bis Juni 2004. Mit der am 18.... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatzsteuer 2004 - Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl. den Beschluss eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Feb... mehr lesen...
Die beiden vor dem Verwaltungsgerichtshof individuell als Beschwerdeführer auftretenden Personen sind Eigentümer eines Miethauses in Wien. Der in der Beschwerdeschrift als Erstbeschwerdeführer angeführten Person gehören 25 % der Anteile und der als Zweitbeschwerdeführerin bezeichneten Person, seiner Mutter, 75 % der Anteile. Die Beschwerdeführer erstatteten für die Streitjahre 1994 bis 1999 aus der gemeinsam unternommenen Vermietung von Objekten ihres Hauses Umsatzsteuererklärungen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0120 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0232 B 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist hinsichtlich d... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Monate Februar bis Dezember 1992, Jänner bis November 1993, Mai bis Dezember 1995 und Jänner bis Dezember 1996 im Gesamtbetrag von rund S 932.000,-- bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gew... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1972 §21;UStG 1994 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0121 E 2. August 2000 RS 2 Stammrechtssatz Für die Bestrafung eines Täters nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG sind klare und eindeutige Feststellungen erforderlich, die eine Beurteilung der Frage zulassen, ob der Täter nicht ohnehi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1972 §20;UStG 1972 §21;UStG 1994 §20;UStG 1994 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0073 E 28. Juni 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung iSd § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist dann ausgeschlossen, wenn einer Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenh... mehr lesen...