Das Finanzamt erließ am 7. Oktober 1999 gegenüber dem Beschwerdeführer eine Erledigung folgenden Inhalts: " Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) Gegen (den Beschwerdeführer), Beruf ..., wohnhaft ...., wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass er vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 94 entsprechenden Voranmeldungen für den Zeitraum 1-... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 19. Juli 1999 beantragte die Beschwerdeführerin die Nachsicht von Nebengebühren in der Höhe von insgesamt S 232.959,-- (Verspätungszuschläge von S 181.428,-- und Säumniszuschläge von S 48.054,-- und S 3.477,--). Diese Nebengebühren resultierten daraus, dass die Beschwerdeführerin einen Teppichhandel betrieben und die diesbezüglichen Umsätze weder erklärt noch versteuert hatte. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen wurde deshalb mit Bescheiden vom 3. März und vom 16. Ju... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1994 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0106 E 15. Juli 1998 RS 1 Stammrechtssatz Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG weg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §236 Abs1;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu ... mehr lesen...
1.1. Mit Abgabenbescheid des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 26. Jänner 1994 wurde dem Beschwerdeführer, einem Rechtsanwalt, "gemäß den Bestimmungen des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400-0, der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 27.1.1992 und der vom Magistrat aufgrund eines amtlichen Ermittlungsverfahrens festgestellten Höhe der im Kalenderjahr 1990 aus abgabepflichtigen Tätigkeiten innerhalb des Stadtgebietes von St. Pölten erzielten... mehr lesen...
Index: L37303 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe NiederösterreichL74003 Fremdenverkehr Tourismus Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: TourismusG NÖ 1991 §13 Abs2;TourismusG NÖ 1991 §13 Abs4;UStG 1972;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Das NÖ TourismusG 1991 verweist hinsichtlich des heranzuziehenden Umsatzes ausdrücklich auf das UStG... mehr lesen...
Dem Körperschaftsteuerakt der A. Gesellschaft m.b.H kann entnommen werden, dass in dem am 16. November 1995 dieser Gesellschaft gegenüber erlassenen Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1994 die Bemessungsgrundlage mangels Abgabe der Steuererklärung im Schätzungswege ermittelt worden war. Einer am 19. Dezember 1995 unter Anschluss der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1994 von der Gesellschaft erhobenen Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Jänner 1996 stattgegeben. M... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1972 §20;UStG 1972 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0073 E 28. Juni 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung iSd § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist dann ausgeschlossen, wenn einer Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Für die Bestrafung eines Täters nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG sind klare und eindeutige Feststellungen erforderlich, die eine Beurteilung der Frage zulassen, ob der Täter nicht ohnehin den Tatbestand nach § 33 Abs 1 FinStrG hinsichtlich der Jahresumsatzsteuer erfüllt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war zunächst Geschäftsführer der im Jahre 1985 gegründeten F. Gesellschaft m.b.H. und ab Mitte des Jahres 1986 ihr Prokurist. Einem von der belangten Behörde vorgelegten verwaltungsbehördlichen Vorstrafakt kann entnommen werden, dass vom Verteidiger des Beschwerdeführers im seinerzeitigen Finanzstrafverfahren sowohl für den Beschwerdeführer als auch für den seit Jahresmitte 1986 amtierenden Geschäftsführer der F. GmbH niederschriftlich zu Protokoll gegeben worden ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb ab dem Jahre 1987 als Einzelunternehmer ein Fitness-Center. Sein Betrieb wurde hinsichtlich der Jahre 1987 bis 1989 einer abgabenbehördlichen Prüfung unterzogen, zu deren Beginn der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers der Prüferin ein als "Selbstanzeige" bezeichnetes Schriftstück vom 12. November 1990 überreichte, in welchem ausgeführt wird, dass der Beschwerdeführer im Jahre 1987 seinen steuerlichen Verpflichtungen noch habe nachkommen können, wäh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1972 §20;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung iSd § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist dann ausgeschlossen, wenn einer Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 legcit wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für den selben Zeitra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1972 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0106 E 15. Juli 1998 RS 1 Stammrechtssatz Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG weg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1972 §20;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Für die Bestrafung eines Täters nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG sind klare und eindeutige Feststellungen erforderlich, die eine Beurteilung der Frage zulassen, ob der Täter nicht ohnehin den Tatbestand nach § 33 Abs 1 FinStrG hinsichtlich der Jahresumsatz... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer war im Streitzeitraum Geschäftsführer und Alleingesellschafter der zweitbeschwerdeführenden GmbH. Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für sämtliche Monate des Jahres 1996 wurden von der Zweitbeschwerdeführerin am 8. April 1997 beim zuständigen Finanzamt eingebracht. Dabei wurden für die Monate Jänner, August, September und Dezember 1996 Gutschriften an Umsatzsteuer geltend gemacht. Für die Monate Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, Oktober und November 1996 erg... mehr lesen...
In einem Schriftsatz vom 12. Juli 1994 stellte der Beschwerdeführer u. a. einen "Antrag auf Rückzahlung der Umsatzsteuervorauszahlungen von 1982 - 1988". Da die Abgabenfestsetzung für die Umsatzsteuer auch nach Ansicht des Finanzamtes verjährt sei, seien die geleisteten Vorauszahlungen zurückzuzahlen. Die selbst berechneten Vorauszahlungen könnten nicht als Abgabenfestsetzung herangezogen werden. In einem Urgenzschreiben vom 14. März 1996 betreffend u. a. Erledigung dieses Antrag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §33 Abs3 litb;UStG 1994 §21;
Rechtssatz: Die Verkürzung von Abgaben, die wie die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen selbst zu berechnen sind, ist gem § 33 Abs 3 lit b FinStrG bereits dann bewirkt, wenn die Abgaben ganz oder teilweise nicht entrichtet wurden. Die Verkürzung solcher selbst zu berechnender Abga... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §201;UStG 1972 §19 Abs2;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Mit einem Bescheid, der lediglich über die Rückzahlung strittiger Umsatzsteuervorauszahlungen abspricht, kann der Abgabepflichtige in seinem Recht auf Abgabenfestsetzung nicht verletzt sein. Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Abgabe, die nach den Grundsätzen von Selbs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §201;BAO §207;UStG 1972 §19 Abs2;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, wegen unbestritten eingetretener Festsetzungsverjährung nach den §§ 207 ff BAO (zur Anwendbarkeit der Festsetzungsverjährung bei Selbstbemessungsabgaben siehe zB das Erkenntnis des VwGH vom 17.11.1983, 83/15/0208) müssten die seinerzeit geleisteten U... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §115;FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §33 Abs3 litb;UStG 1994 §21;
Rechtssatz: Abgesehen davon, dass die Feststellung des verkürzten Abgabenbetrages keine Vorfrage, sondern Hauptfrage des Finanzstrafverfahrens ist, folgt aus § 115 FinStrG, dass die Abgabenstrafbehörden verpflichtet sind, die Feststellung des maßgeblichen Sachv... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §21;UStG 1994 §33 Abs2 lita;UStG 1994 §33 Abs3 litb;
Rechtssatz: Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Verkürzt wird eine Steuereinnahme nicht bloß dann, wenn sie überhaupt nicht eingeht, sondern auch dann, wenn sie, ganz oder teilweise, dem Steuergläubiger nicht in dem Zeitpunkt zukommt, in dem er nach ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG exportierte im Juli 1990 zwei Küchen der Marke S im Gesamtwert von S 301.168,-- nach Italien. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Nachschau gemäß § 144 BAO stellte der Prüfer fest, dass die den Lieferungen zugrunde liegenden Umsatzgeschäfte mit inländischen Abnehmern abgeschlossen worden seien, weshalb die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen nicht gewährt werden könne. Im Festsetzungsbescheid für Juli 1990 erhöhte das Finanzamt demzufolge die dem Normalste... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §273 Abs1;BAO §278;UStG 1972 §20;UStG 1972 §21;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ab der Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides ist eine gegen die Festsetzung einer Umsatzsteuervorauszahlung noch anhängige Berufung infolge des Wegfalles des Anfechtungsobjektes als unzulässig geworden zurückzuweisen. S... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. November 1991 erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin einen Bescheid, mit welchem unter Bezugnahme auf die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für März 1991 (rd S 3 Mio) ein Säumniszuschlag von S 60.027,-- festgesetzt wurde. In einer dagegen erhobenen Berufung (vom 12. Dezember 1991) wandte die Beschwerdeführerin ein, dass die Umsatzsteuer 3/91, von welcher der verfahrensgegenständliche Säumniszuschlag festgesetzt worden sei, rechneris... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AbgEO;BAO §198;BAO §213;BAO §214;BAO §215;BAO §217;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21;VerfGG 1953 §85 Abs2;VerfGG 1953 §85 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 85 Abs 2, § 85 Abs 3 VerfGG und dem Inhalt des Beschlusses des VfGH vom 7.10.1991, B 692/91-6, trifft es zu, dass die Wirkung eines positiv erl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung des Fremdenverkehrsbeitrages für 1996 in der Höhe von S 11.654,-- (betreffend die Betriebsstätte in Bregenz) ab. Der Verfassungsgerichthof lehnte die Behandlung der zunächst an ihn erhobenen Beschwerde mit Beschluss vom 10. Juni 1997, B 40/97-3, ab und trat die Beschwerde mit Beschluss vom 29. Oktober 1997, B 40/97-6, dem Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung VorarlbergL37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe VorarlbergL74008 Fremdenverkehr Tourismus Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §3 Abs1;BAO §4 Abs1;FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §5;FremdenverkehrsGNov Vlbg 1996;TourismusG Vlbg 1978 impl;UStG 1994;VwRallg; Beachte Serie (erle... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt das Massage-, Pediküre- und Handpflegegewerbe. Für den Zeitraum 1985 bis 1992 behandelte das Finanzamt ihre Tätigkeit als Liebhaberei. Für das Jahr 1993 forderte das Finanzamt die Beschwerdeführerin zur Einreichung einer Umsatzsteuererklärung auf. Da sie in der Folge keine Abgabenerklärung einreichte, ermittelte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege und erließ dementsprechend einen Umsatzsteuerbescheid. Die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs3;UStG 1972 §18;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Kommt der Abgabepflichtige seiner Verpflichtung zur Einreichung der Umsatzsteuererklärung nicht nach, so hat schon aufgrund dieses Umstandes die Abgabenbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 184 Tz 8). Ist der Abgabepflichtige als Unterne... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 31. März 1998, 97/13/0227, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der damals angefochtene Bescheid betreffend die Heranziehung des Beschwerdeführers, eines ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH, zur Haftung gemäß § 9 Abs 1 BAO in Verbindung mit § 80 BAO wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , der Beschwerdeführer habe im Verwaltungsve... mehr lesen...