1 Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 15. Jänner 2016 wurde u.a. ausgeführt, die Revisionswerberin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Österreich, deren Allein-Gesellschafter und Geschäftsführer seinen Wohnsitz in der Slowakei hat) habe im Zeitraum 2010 bis 2013 sieben Subfirmen beauftragt, welche vom Finanzamt als Firmen eingestuft würden, die Schein- bzw. Deckungsrechnungen ausstellten. Die Revisionswerberin habe im genannten Zeitraum selbst üb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §201; EStG 1988 §93;UStG 1994; BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 01.01.2014... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §166;UStG 1994; BAO § 166 heute BAO § 166 gültig ab 01.01.1962 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2015/15/0054 B 26. Jänner 2017
Ra 2015/15/0055 B 26. Jänner 2017
Ra 2015/15/0056 B 26. Jän... mehr lesen...
Index: E1P19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 12010P/TXT Grundrechte Charta Art47; BAO §278; BAO §76 Abs1 litc;MRK Art6;UStG 1994; BAO § 278 heute BAO § 278 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 278 g... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber betreibt gemeinsam mit seiner Gattin einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit Milch-, Zuchtvieh- und Mastrinderproduktion sowie Forstwirtschaft. 2 Im Rahmen einer Außenprüfung gemäß § 147 Abs. 1 BAO iVm § 99 Abs. 2 FinStrG wurde u.a. festgestellt, dass der Revisionswerber und sein Bruder seit dem Jahr 1998 zu Briketts gepresste Holzabfälle an Heizwerke, Geschäfts- und Privatkunden verkauft hätten, wobei die Holzabfälle mittels zweier angekauft... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Bauunternehmen. Mit Vertrag vom 12. Februar 2003 (und Zusatzvereinbarungen vom 14. März 2003 und 4. Juni 2003) verpflichtete sie sich (als Generalunternehmer) gegenüber HV und LV zur Erbringung im Einzelnen festgelegter Bauleistungen. Als Gegenleistung wurde vereinbart, dass die Beschwerdeführerin "folgende Grundstücke mit Parzellennummern 1157/xxx und 1157/yyy gesamt Größe 1167 m2 - bei Bedarf noch ca. 140 m2 in (...) weiters die Wohnbauf... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;UStG 1994;
Rechtssatz: Während im Grunderwerbsteuerrecht getrennte Lieferungen unter bestimmten Voraussetzungen zusammengefasst werden, weil dort für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges der Zustand eines Grundstückes maßgebend ist, in dem dieses erworben werden soll, stellt das Umsatzsteuergesetz auf den einzelnen Umsa... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, der eine Land- und Forstwirtschaft betreibt, ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 167, bei der im A2- Blatt die Grunddienstbarkeit des Fischereirechtes an zwei näher bezeichneten Fischereigewässern (öffentliches Wassergut) ersichtlich gemacht ist. Ein entsprechender spiegelbildlicher Eintrag findet sich im C-Blatt der belasteten Liegenschaften. Mit Vertrag vom 6. März 2000 räumte der Mitbeteiligte als Fischereiberechtigter dem T Verein beginnend ab 1. April 2004 "das ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te;EURallg;UStG 1994;
Rechtssatz: Bei Anwendung des nationalen Rechts, insbesondere der Vorschriften eines speziell zur Durchführung einer Richtlinie erlassenen Gesetzes, haben die nationalen Gerichte und Verwaltungsbehörden die Auslegung im Lichte der Richtlinie vorzunehmen (Grundsatz der richtlinienkonfo... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2, V... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2, V... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 5. Oktober 2009 beantragten die Beschwerdeführer, die Umsatzsteuer 1995 der GesbR G.L. und Mitbesitzer in Höhe von EUR 153.726,80 und die hierauf entfallenden Nebengebühren nachzusehen. Begründend brachten sie vor, dass die Vorschreibung der Umsatzsteuer 1995 deshalb erfolgt sei, weil die Miteigentümer ihre ursprüngliche Absicht, die hergestellten Häuser zu vermieten, nicht verwirklicht hätten. Diese Absicht hätten sie nur notgedrungen aufgegeben, weil die von ihnen m... mehr lesen...
Index: E1PE6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 12010P/TXT Grundrechte Charta Art47 Abs2;12010P/TXT Grundrechte Charta Art51 Abs1;62006CJ0132 Kommission / Italien;62010CJ0617 Aklagaren / Fransson VORAB; BAO §236;UStG 1994; BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist im Firmenbuch als Einzelunternehmer mit einer Firma eingetragen gewesen, die aus einem Phantasie-Namen "(I-Tech)" und dem Zusatz "Schneiden & Schweissen" sowie dem Hinweis auf das Einzelunternehmen "e.U." besteht. Im Zug einer Umsatzsteuerprüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe zu Unrecht aus der Rechnung der Handels-GmbH L vom 5. Juni 2009 einen Vorsteuerabzug von 16.866,67 EUR vorgenommen. Diese Rechnung sei über die Lieferung... mehr lesen...
Index: E1P32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 12010P/TXT Grundrechte Charta Art47 Abs2;12010P/TXT Grundrechte Charta Art51 Abs1;UStG 1994;
Rechtssatz: Umsatzsteuerverfahren fallen in den Anwendungsbereich des Unionsrechts; jedenfalls für solche Abgabenverfahren ergibt sich daher - seit 1. Dezember 2009 - aus Art. 47 Abs. 2 GRC das Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Mit der Vollziehung des UStG 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §95;KStG 1988;UStG 1994; VwGG §30 Abs2; EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 95 gültig von 01.01.2025 bi... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch zahlenmäßige Angaben über seine derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu konkretisieren (vgl den hg Beschluss v... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betrieb während der Streitjahre 1994 bis 1996 ein Installationsunternehmen. Im Anschluss an eine Betriebsprüfung erließ das Finanzamt im Juni 1999, zum Teil unter Wiederaufnahme von Verfahren, Bescheide über die Umsatz- und Körperschaftsteuer für die drei Streitjahre, über einen Verspätungszuschlag und über die Haftung der Beschwerdeführerin für nicht abgeführte Kapitalertragsteuer. Der von der Beschwerdeführerin dagegen erhobenen Berufung gab die belangte ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 10a Abs 12 KommAustria-Gesetz (KOG) die Entrichtung des Finanzierungsbeitrages zur Finanzierung des Aufwandes der Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) und der KommAustria für das erste und zweite Quartal 2006 in Höhe von jeweils netto EUR 852,47 zuzüglich 20 % USt (insgesamt EUR 2.045,94) vor und trug ihr auf, den Gesamtbetrag binnen 14 Tagen a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof16/02 Rundfunk32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KOG 2001 §10a Abs3;KOG 2001 §10a;UStG 1994; VwGG §42 Abs2 Z1; VwGG § 42 heute VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zul... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16 Abs3; BewG 1955 §4; BewG 1955 §6; UStG 1994 §16; BewG 1955 § 16 heute BewG 1955 § 16 gültig von 01.01.2004 bis 20.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 165/2002 BewG 1955 § 16 gültig ab 21.08.2003 zuletzt ge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin übermittelte mit Schreiben vom 24. Mai 2006 dem Salzburger Landesabgabenamt "Beitragserklärungen nach dem Salzburger Tourismusgesetz" in der Form einer tabellarischen Aufstellung (mit den Spalten "Beitragsnummer", "PLZ", "Gemeinde", "Tourismusverband", "Gemeinde", "Code", "Ortsklasse", "Promillesatz", "Promilleansatz", "Beitragsbasis" und "Beitragshöhe") über ihre Umsätze, die sie an Leistungsempfänger mit Rechnungsadressen im Land Salzburg erbracht habe. Mit d... mehr lesen...
Index: L74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: TourismusG Slbg 2003 §32 Abs4 litc;TourismusG Slbg 2003 §32 Abs4;TourismusG Slbg 2003 §35 Abs1;TourismusG Slbg 2003 §36 Abs8;UStG 1994; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/17/0163
Rechtssatz: § 36 Abs. 8 S. TG ist die lex specialis zu der allgemeinen Regel des § 35... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1; UStG 1972 §1 Abs1 Z2; UStG 1972 §16; UStG 1994 §1 Abs1 Z1; UStG 1994 §1 Abs1 Z2; UStG 1994 §16; UStG 1972 § 1 gültig von 30.07.1988 bis 31.12.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 663/1994 UStG 1972 § 1 gültig von 11.01.1983 bis 29.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 7/1983 ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KO §46 Abs1 Z2; UStG 1972 §16; UStG 1994 §16; UStG 1972 § 16 gültig von 01.01.1973 bis 31.12.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 663/1994 UStG 1994 § 16 heute UStG 1994 § 16 gültig ab 01.01.1995 ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Fertigteilhäuser vertreibt, fand eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Jahre 1999 bis 2003 statt. Die Prüferin stellte u.a. fest, dass die Beschwerdeführerin die Lieferung von Fertigteilhäusern als steuerfreie Grundstückslieferungen behandle, wenn der Käufer das Grundstück, auf dem das Fertigteilhaus errichtet werde, von der X GmbH & Co KG (im Folgenden: KG) erwerbe, deren Komplementärin die Besc... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6O32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987UStG 199431977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te62008CO0156 Vollkommer VORAB Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0139 E 22.03.2010
Rechtssatz: Die 6. EG-RL steht einer Kumulierung von Umsatz- und Grunderwerbsteuer nicht entgegen. Gerichtsentscheidung EuGH 62008O0156 Vollkommer VORAB ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine von einer Stadt beherrschte GmbH, welche auf verschiedenen Gebieten kommunale Dienste erbringt. Anlässlich einer Betriebsprüfung vertrat das Finanzamt u. a. die Auffassung, dass der Beschwerdeführerin hinsichtlich des Wirtschaftsjahres Oktober 2001 bis September 2002 für den Bereich "Bäder" eine Vergütung der Energieabgabe nicht zustehe, weil dieser Bereich keine Gewinne erwirtschafte und daher kein Betrieb iSd § 2 Energieabgabenvergütungsgesetz (EAVG)... mehr lesen...