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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2015/15/0054 B 26. Jänner 2017 Ra 2015/15/0055 B 26. Jänner 2017 Ra 2015/15/0056 B 26. Jänner 2017Rechtssatz
Die dem Erkenntnis vom 28. November 2013, 2010/13/0155, zugrundeliegende Entscheidung wurde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Daraus erhellt, dass der Verwaltungsgerichtshof - im Falle einer in sich schlüssigen Begründung - keine Bedenken gegen die vom Finanzamt vorgenommene Verknüpfung der "offiziellen Einkäufe" von Gastronomieprodukten durch einen Gastwirt mit den zeitlich unmittelbar davor oder danach feststellbaren "inoffiziellen Bareinkäufen" dieses Gastwirts hegt. Es trifft daher nicht zu, dass sich der Verwaltungsgerichtshof zur Frage, inwiefern die für die Zurechnung der anonymen Barkäufe angewandte Methode (Verschränkung, chronologische Abfolge) überhaupt ein zuverlässiges/geeignetes Beweismittel darstelle, noch nicht geäußert habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015150053.L01Im RIS seit
13.04.2017Zuletzt aktualisiert am
24.04.2017