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E1PNorm
12010P/TXT Grundrechte Charta Art47 Abs2;Rechtssatz
Umsatzsteuerverfahren fallen in den Anwendungsbereich des Unionsrechts; jedenfalls für solche Abgabenverfahren ergibt sich daher - seit 1. Dezember 2009 - aus Art. 47 Abs. 2 GRC das Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Mit der Vollziehung des UStG 1994 wird augenscheinlich in "Durchführung des Rechts der Union" im Sinn des Art. 51 Abs. 1 GRC gehandelt, weshalb auch auf die Verbürgung der Grundrechte der GRC Bedacht zu nehmen ist.Umsatzsteuerverfahren fallen in den Anwendungsbereich des Unionsrechts; jedenfalls für solche Abgabenverfahren ergibt sich daher - seit 1. Dezember 2009 - aus Artikel 47, Absatz 2, GRC das Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Mit der Vollziehung des UStG 1994 wird augenscheinlich in "Durchführung des Rechts der Union" im Sinn des Artikel 51, Absatz eins, GRC gehandelt, weshalb auch auf die Verbürgung der Grundrechte der GRC Bedacht zu nehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010150196.X06Im RIS seit
20.02.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017