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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
BewG 1955 §16 Abs3;Rechtssatz
Enthält ein Rentenvertrag auch allfällige Wertsicherungen, bleiben diese bei der Bewertung selbst im Hinblick auf §§ 4 und 6 BewG außer Betracht, da zum Bewertungszeitpunkt der Grund für das Entstehen der Wertsicherung noch nicht eingetreten ist (vgl. Twaroch/Frühwald/Wittmann, Kommentar zum Bewertungsgesetz2, § 16 Abs. 3). Da das Entgelt bei Leibrentenvereinbarungen in der Einräumung des Rentenstammrechtes besteht, ändert auch ein (nachträgliches) Schlagendwerden der Wertsicherungsvereinbarung die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht (vgl. Ruppe, UStG3, § 16 Tz 61).Enthält ein Rentenvertrag auch allfällige Wertsicherungen, bleiben diese bei der Bewertung selbst im Hinblick auf Paragraphen 4 und 6 BewG außer Betracht, da zum Bewertungszeitpunkt der Grund für das Entstehen der Wertsicherung noch nicht eingetreten ist vergleiche Twaroch/Frühwald/Wittmann, Kommentar zum Bewertungsgesetz2, Paragraph 16, Absatz 3,). Da das Entgelt bei Leibrentenvereinbarungen in der Einräumung des Rentenstammrechtes besteht, ändert auch ein (nachträgliches) Schlagendwerden der Wertsicherungsvereinbarung die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht vergleiche Ruppe, UStG3, Paragraph 16, Tz 61).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007150018.X02Im RIS seit
25.01.2011Zuletzt aktualisiert am
14.06.2011