Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210 Abs1;BAO §217 Abs1;KO §124 Abs1;KO §46 Abs1 Z2;KO §47 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 327;
Rechtssatz: Durch die Rangordnung des § 47 Abs 2 KO werden die Fälligkeit der Masseforderung und das Gebot, sie zu begleichen, nicht berührt. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §220;BAO §254;BAO §3 Abs1;BAO §3 Abs2 litd;BAO §4 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 338; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0029 E 26. September 1985 RS 6 Stammrechtssatz Die Säumniszuschlagspflicht setzt nicht den Bestand einer sachlichen Abgabenschuldigkeit, sondern nur den einer formellen Abgabenzahlungssch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 96;
Rechtssatz: Der Schluß, bereits der Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages schließe eine Unbilligkeit in sich, ist unrichtig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150102.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 167;
Rechtssatz: Aus § 217 Abs1 BAO kann nicht der Schluß gezogen werden, daß bereits der Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages eine Unbilligkeit in sich schließt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 96;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist bei der Einhebung eines Säumniszuschlages Nachsicht möglich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150102.X05 Im RIS seit 11.09.1989 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 96;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 217 Abs 1 BAO berücksichtigt nicht die
Gründe: , aus welchen im Einzelfall eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet worden ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150102.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §213 Abs1;BAO §217 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 427;
Rechtssatz: Ein Guthaben entsteht für den Abgabepflichtigen erst dann, wenn auf seinem Steuerkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt (Hinweis E 20.3.1989, 88/15/0098). Ein Guthaben ist daher das Ergebnis der in § 213... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §213;BAO §214 Abs1;BAO §215;BAO §217 Abs1;
Rechtssatz: Nimmt die Behörde die Buchungen dadurch nicht iSd § 214 Abs 1 letzter Satz BAO vor, dass bei gleichzeitigem (rechtzeitigem) Einlangen der Umsatzsteuervoranmeldungen für zwei aufeinander folgende Kalendermonate die Gutschrift (auf Grund "negativer Zahllast") für den späteren Voranmeldungszeitraum r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 394;
Rechtssatz: Sowohl nach dem Wortlaut als auch dem System des § 21 UStG 1972 ist nur eine Voranmeldung für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum vorgesehen, sodaß auf jede weitere, für den gleichen Voranmeldungszeitraum abgegebene... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;KO §47 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 263;
Rechtssatz: Durch die Rangordnung des § 47 Abs 2 KO werden die Fälligkeit der Masseforderung und das Gebot, sie zu begleichen, nicht berührt (Hinweis E 22.4.1985, 84/15/0009, VwSlg 5994 F/1985). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210;BAO §212;BAO §217 Abs1;BAO §218 Abs1 idF 1980/151;BAO §218 Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 327;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 217 Abs 1 BAO und des § 218 Abs 2 BAO sowie des § 218 Abs 1 BAO idF BGBl 1980/151 enthalten keinen Hinweis darauf, daß etwa durch einen Antrag an den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §213 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §239 Abs2;
Rechtssatz: Aufgrund der Bestimmung des § 239 Abs 2 BAO würden Überrechnungsanträge bzw Umbuchungsanträge zu Unrecht abgewiesen, wenn das umzubuchende Guthaben für Abgabenschuldigkeiten verbraucht werden sollte, die der Verfügungsberechtigte erst später als drei Monate nach Stellu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §213 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §239 Abs2; Beachte Besprechung in:
SWK 1988/9, A 5, S 9;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 211 Abs 1 lit g BAO sagt nichts darüber aus, in welchem Ausmaß eine beantrage Umbuchung vorzunehmen ist bzw welcher Betrag über Antrag vom Guthaben eines Abgabepflichtigen zugunsten von ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß auf Kosten des Abgabenschuldners Berufungen betreffend Verspätungszuschläge bzw die Abgabenschuld erhoben wurden, kann auch unter dem Aspekt eines Fehlverhaltens von Organwaltern der Abgabenbehörde keine Unbilligkeit hinsichtlich der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Wenn keine Unbilligkeit hinsichtlich der Einhebung eines Säumniszuschlages vorliegt, ist für eine Ermessensentscheidung iSd § 236 Abs 1 BAO kein Raum mehr (Hinweis E 17.2.1986, 85/15/0371). Schlagworte Ermessen Eur... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Bringt ein Abgabeschuldner vor, er habe sich niemals in Österreich aufgehalten und sei daher nicht in der Lage gewesen, die Abgabe (hier: Erbschaftssteuer) zu entrichten und gibt er weiters an, er habe seinen Rechtsfreund verpflichtet, alle aus dem die S... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 5. bzw. 19. Oktober 1973 erwarb der Beschwerdeführer von der „E“ Eigentumswohnungs- Bau- und Betriebsgesellschaft m.b.H. Nfg. KG. 149/10.000 Anteile an der Liegenschaft EZ 1189 KG. N. Mit Bescheid vom 12. März 1974 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien für diesen Erwerbsvorgang gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer fest. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung und beantragte gleichzeitig, dieser Berufung „aufschiebende Wirkung ... mehr lesen...
Index: Grunderwerbsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §217 Abs1 BAO §217 Abs2 BAO §230 Abs5 BAO §238 Abs1 BAO §299 GrEStG 1955 §19 BAO § 217 heute BAO § 217 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 217 gültig von 01.0... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer entrichteten am 10. November 1978 die für Oktober 1978 geschuldete Lohnsteuer und den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds abzüglich ausbezahlter Familienbeihilfe. Am 12. Dezember 1978 brachten die Beschwerdeführer denselben Betrag (Lohnsteuer S 8.291,20, Dienstgeberbeitrag S 4.984,61, abzüglich Familienbeihilfe S 880,-- = S 12.395,81) zur Einzahlung. Auf dem Überweisungsschein für diese Zahlung wurde als Verrechnungszweck im Sinne des § 214 Abs. ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §213 Abs1 BAO §213 Abs4 BAO §214 Abs2 BAO §217 Abs1 BAO § 213 heute BAO § 213 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 213 gültig von 10.01.1998 bis 31.12.2012 zuletzt geänd... mehr lesen...