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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 3/86;Rechtssatz
Bei MASSEFORDERUNGEN stehen keine Sondervorschriften der Konkursordnung der Abgabenentrichtung zum abgabenrechtlichen Fälligkeitstag entgegen. Die Verpflichtung zur Errichtung eines Säumniszuschlages wird daher durch die Konkursordnung nicht hinausgeschoben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984150009.X01Im RIS seit
22.04.1985Zuletzt aktualisiert am
21.10.2009