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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217 Abs1 idF 1980/151 ;Beachte
Besprechung in: AnwBl 3/85, S 156;Rechtssatz
Das Finanzamt ist durch die Entgegennahme einer Bankgarantie zur Sicherung der Stundung einer Abgabenschuld rechtlich nicht verpflichtet, diese Haftung bis zum Ablauf der Stundung in Anspruch zu nehmen. Es steht dem Abgabengläubiger, entsprechend dem Wesen der typischen Bankgarantie, bei der die Inanspruchnahme der Haftung von einem Willensakt des Begünstigten abhängig ist, vielmehr frei, von der Bankgarantie auch erst nach Ablauf der Stundung Gebrauch zu machen (Hinweis OGH 2.12.1975, 4 Ob 637/75, SZ 48/75).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984150063.X01Im RIS seit
12.04.1984