RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0102

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Veröffentlicht am 11.09.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217 Abs1;
BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 96;

Rechtssatz

Grundsätzlich ist bei der Einhebung eines Säumniszuschlages Nachsicht möglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150102.X05

Im RIS seit

11.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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