Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; FinStrG §77; GEG §6; GEG §7; VStG §51a; FinStrG Art. 1 § 77 heute FinStrG Art. 1 § 77 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 77 g... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §28 Abs1 Z5; VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2018 zuletzt geänder... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210; BAO §211; BAO §212; BAO § 210 heute BAO § 210 gültig ab 30.12.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2000 BAO § 210 gültig von 01.01.1995 bis 29.12.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212; BAO §212a; BAO § 212 heute BAO § 212 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 BAO § 212 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212; FinStrG §172 Abs1; BAO § 212 heute BAO § 212 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 BAO § 212 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; FinStrG §102; FinStrG §114; FinStrG Art. 1 § 102 heute FinStrG Art. 1 § 102 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 FinStrG Art. 1 § 102 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212; FinStrG §172 Abs1; BAO § 212 heute BAO § 212 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 BAO § 212 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; GEG §7; GEG §8; GEG § 7 heute GEG § 7 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 7 gültig von 01.01.2016 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 156/2015... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit 1. Jänner 2004 zum handelsrechtlichen Geschäftsführer der G-GmbH bestellt. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 18. April 2005 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer abberufen. In der Folge wurde AD zur Geschäftsführerin bestellt. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 7. Juli 2005 wurde über das Vermögen der GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Vom Finanzamt wurden Abgabenforderungen in der Höhe von 134.751,29 EUR a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;BAO §4;B-VG Art18;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist darauf hinzuweisen, dass Entstehung, Inhalt und Erlöschen der Abgabenschuld einschließlich des diesbezüglichen Verfahrens und der diesbezüglichen Rechtsformen hoheitlichen Handelns - entsprechend dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Mit Bescheid des Vo... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte dieses Verfahrens wird auf das Erkenntnis vom 11. November 2004, Zl. 2004/16/0028, verwiesen, mit dem der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 2. Dezember 2003 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben hat, weil die belangte Behörde zu der von der beschwerdeführenden Gesellschaft eingewendeten Einhebungsverjährung keine Feststellungen getroffen hat. Insbesondere fehlten Feststellungen über den Beginn der Verjährung und die von der bela... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;BAO §238 Abs2;
Rechtssatz: Die Abweisung eines Stundungsansuchens dient dazu, den Abgabenanspruch durchzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2005160095.X05 Im RIS seit 17.05.2007 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Geschäftsführerin der M GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss vom 12. Dezember 1994 das Konkursverfahren eröffnet worden war. Mit Beschluss vom 29. Jänner 1999 wurde das Konkursverfahren nach Verteilung des Massevermögens gemäß § 139 KO aufgehoben. Die Beschwerdeführerin war Geschäftsführerin der M GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss vom 12. Dezember 1994 das Konkursverfahren eröffnet worden war. Mit Beschluss vom 29. Jänner 1999 wurde das... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210;BAO §211;BAO §212;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in dem Erkenntnis vom 21. März 1995, 95/14/0034, zum Ausdruck gebracht, dass durch die Bewilligung von Zahlungserleichterungen lediglich der Zeitpunkt der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben hinausgeschoben wird. Ein nach Eintritt der Fälligkeit von Abgaben eingebrachtes Ratenans... mehr lesen...
I. römisch eins. 1.1. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1995 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg Milch und Milcherzeugnisse provisorisch zugeteilt. 1.2. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg endgültig zugeteilt. 1.3. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer weiters mit Mi... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §28 Abs2 idF 1995/857;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 idF 1997/II/113;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuteilung von Milch-Referenzmengen oder betreffend Anträge zur Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Refer... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
Gegen die nach einer die Jahre 1981 bis 1989 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Abgabenbescheide hatte der Beschwerdeführer Berufung erhoben und diese mit einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung der strittigen Abgabenschulden verbunden, dem das Finanzamt mit Bescheid vom 1. Oktober 1992 stattgegeben hatte. Nachdem die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Abgabenbescheide mit Bescheid vom 14. November 1994 (teilweise stattgebend, überwiegend ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs9;B-VG Art7;VwGG §30 Abs2;VwGG §42 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Der mit der Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Abs. 5 Satz 3 BAO gesetzte Rechtsakt (Hinweis E 31. Juli 2002, 2002/13/0075; E 11. Sept... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Abgabepflichtige habe die Voraussetzungen für die Bewilligung von Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte als auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Bei einer Gefährdung der Abgaben handle es sich um das Vorstadium eines Abgabenausfalles, in dem eine Tendenz erkennbar sei, dass die Abgabe nicht bezahlt werde. Die Einbringung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §212;
Rechtssatz: Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung stellt eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung Inanspruchnehmende hat also selbst einwandfrei und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, ist unabdingbare Voraussetzung für eine Zahlungserleichterung nach § 212 BAO, dass keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben besteht. Dieses Stundungshindernis liegt nicht nur dann vor, wenn die Gefährdung der Einbringlichkeit durch die Stundung selbst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0033 E 22. Mai 1990 RS 2 Stammrechtssatz Die wirtschaftliche Notlage als
Begründung: für einen Antrag von Zahlungserleichterungen kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, daß die Einbringlichkeit der Abgaben durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet ist (Hinweis E 18.1... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe mit Schriftsatz vom 19. Juni 2002 die Stundung eines Abgabenrückstandes bis zur Erledigung einer im Abgabenfestsetzungsverfahren eingebrachten Beschwerde durch den Verwaltungsgerichtshof beantragt. Eine weitere Begründung: habe das Ansuchen nicht enthalten. Am 11. Dezember 2002 habe das Finanzamt den Antrag mit der
Begründung: abgewiesen, dass die Einbringlichkeit der Abgaben gefährdet sei. Die Berufung habe die Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §212;
Rechtssatz: Die Bewilligung der Stundung einer aushaftenden Abgabenschuld stellt eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfre... mehr lesen...