RS Vwgh 2004/4/22 2003/15/0112

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Veröffentlicht am 22.04.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/14/0033 E 22. Mai 1990 RS 2

Stammrechtssatz

Die wirtschaftliche Notlage als Begründung für einen Antrag von Zahlungserleichterungen kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, daß die Einbringlichkeit der Abgaben durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet ist (Hinweis E 18.1.1984, 83/13/0142, VwSlg 5849 F/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003150112.X02

Im RIS seit

02.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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