Entscheidungen zu § 212 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-150 von 227

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/18 89/17/0083

Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 4. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer "gemäß § 7 und § 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung", für den Rückstand an Ankündigungsabgabe der "J-Gesellschaft m.b.H." (im folgenden: GmbH), "vorm. X-Gesellschaft m.b.H. in W, X-Straße, in der Höhe von S 87.785,-- für den Zeitraum 1/85 - 2/87" haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag gemäß § 171 WAO binnen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1992

RS Vwgh 1992/12/18 89/17/0083

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;LAO Wr 1962 §160 Abs1;
Rechtssatz: Der Tag, an dem die Abgabenschuld fällig geworden ist, bleibt rechtlich auch durch die Bewilligung von Zahlungserleichterungen (Stundung oder Teilzahlungen) als Fälligkeitstag unberührt. Durch die Bewilligung von Zahlungserleichterungen wird lediglich der Zeitpunkt der Abgabenschul... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/17 91/13/0243

In einer an das zuständige Finanzamt gerichteten Eingabe vom 20. September 1990 stellte der Beschwerdeführer nach Darstellungen über die Gründung einer GmbH und beabsichtigte "Überleitung" seines Einzelunternehmens in diese wörtlich folgendes Begehren: "Aus all diesen Gründen stelle ich den Stundungsantrag für alle Erklärungen und ev. Zahlungen, da ich überhaupt dzt. über keinerlei Unterlagen verfüge." Das Finanzamt erließ ohne weiteres Verfahren einen Bescheid, dessen Spruch: laut... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 91/13/0243

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §212 Abs1;BAO §250 Abs1;BAO §288 Abs1;BAO §289 Abs1;UStG 1972 §21 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Hat die AbgBeh erster Instanz ohne Durchführung eines Vorhalteverfahrens, wozu sie im Hinblick auf den undeutlichen Inhalt des Anbringens des Abgab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/3 91/13/0127

Mit Schreiben vom 5. November 1990 reichte die Beschwerdeführerin eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens sowie eine Vermögensteuer- und Erbschaftssteueräquivalenterklärung zum 1. Jänner 1990 beim Finanzamt ein. Unter Hinweis auf den Umstand, daß sich aus der Veranlagung von Vermögensteuer und Erbschaftssteueräquivalent gegenüber den Vorauszahlungen eine Herabsetzung der Abgabenschuld ergeben werde, beantragte die Beschwerdeführerin mit gleichem Schrif... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.06.1992

RS Vwgh 1992/6/3 91/13/0127

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §289 Abs1;
Rechtssatz: Tatbestandsvoraussetzung der Bewilligung einer Zahlungserleichterung nach § 212 Abs 1 BAO ist auch der Umstand, daß hinsichtlich der betroffenen Abgaben Einbringungsmaßnahmen in Betracht kommen. Diese Voraussetzung muß auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sod... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/5 92/14/0053

Die Abgabenbehörden forderten im Instanzenzug auf Grund der Ergebnisse einer im Jahr 1987 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung von der Bauherrengemeinschaft Vorsteuerbeträge zurück, weil es der Gemeinschaft an der Unternehmereigenschaft gefehlt habe und deshalb eine Veranlagung zu unterbleiben hatte bzw. der Umsatz und die Vorsteuern mit Null festgesetzt wurden. Der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 8. April 1991, 88/15/0137, ab, weil... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.05.1992

RS Vwgh 1992/5/5 92/14/0053

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;BAO §212 Abs1;BAO §6 Abs2;
Rechtssatz: Gegenüber einer nicht rechtsfähigen Personengemeinschaft (hier GesBR) kann die Einbringung der Abgaben schon deshalb keine Härte darstellen, weil bei ihr mangels belastbaren eigenen Vermögens die Abgabe nicht eingebracht werden kann. Eine erhebliche Härte kön... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.1992

RS Vwgh 1992/5/5 92/14/0053

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Die Behauptung drohender Zinsenverluste reicht zur
Begründung: eines Härtefalles selbst dann nicht aus, wenn es hiedurch zu endgültigen Vermögenseinbußen kommen sollte (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 513). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992140053.X03 Im RIS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.1992

RS Vwgh 1992/5/5 92/14/0053

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Daß dem Stundungswerber gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben liege, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate, oder die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung der anzuerkennenden berechtigten Interessen des Abgabepflichtige... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.1992

RS Vwgh 1992/5/5 92/14/0053

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Auch die Tatsache, daß eine Abgabenvorschreibung angefochten wurde, begründet für sich allein noch keinen Härtefall. Ein solcher läge nur dann vor, wenn die Vorschreibung klar und eindeutig unrichtig wäre, der Bescheid also offenkundige, klare Fehler enthielte, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen wäre und die Einziehung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/19 91/16/0066

Am 15. Februar 1989 langte beim Zollamt Wien folgendes, mit 9. Februar 1989 datiertes Ansuchen der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft ein: "Das Zollamt Schwechat hat uns für Jänner 1989 Eingangsabgaben in der Höhe von öS 352,560.618,60 vorgeschrieben. In der Beilage übersenden wir Ihnen die Kopie unseres Antrages an das Finanzamt für Körperschaften auf Überrechnung von öS 336,988.599,19 unseres dort bestehenden Guthabens zur teilweisen Abdeckung unserer Eingangsabgabenverpflichtun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1991

RS Vwgh 1991/12/19 91/16/0066

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §212 Abs1;BAO §218 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0068 91/16/0067
Rechtssatz: Wenn eine Stundung bis zur Überrechnung des bestehenden Guthabens beantragt wird, die Überrechnung aber auf den Tag der Entstehung des Guthabens zurückwirkt, ist abgesehen von ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1991

RS Vwgh 1991/12/19 91/16/0066

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0068 91/16/0067
Rechtssatz: Es entspricht der Rechtssprechung des VwGH, daß für eine Ermessensentscheidung kein Raum bleibt, wenn die Behörde nach dem Ergebnis eines ordnungsgemäß abzuf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1991

RS Vwgh 1991/12/19 91/16/0066

Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975 §14 Abs8;AVOGDV 1979 §4 Abs3;BAO §212 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0068 91/16/0067
Rechtssatz: Wenn die Zuständigkeit zur Einhebung bestimmter Eingangsabgaben dem Zollamt Wien übertragen wird, bedeutet dies, daß grundsätzlich alle ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1991

RS Vwgh 1991/12/19 91/16/0066

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §212 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0068 91/16/0067
Rechtssatz: Es ist eine erhebliche Härte in der sofortigen Entrichtung des durch die Überrechnung nicht gedeckten Fehlbetrages nicht gegeben, wenn auch das "erwa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/6 90/13/0282

In einer beim Bundesministerium für Finanzen eingebrachten Eingabe vom 24. Mai 1989 ersuchte der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, um Nachsicht und Stundung des beim Finanzamt für den ersten Bezirk aushaftenden Rückstandes an Abgaben. Zur Begründung: verwies der Beschwerdeführer darauf, daß er am 2. Juli 1988 auf der Westautobahn einen Autounfall erlitten habe, bei dem er lebensgefährlich verletzt worden sei. Er habe rund zwei Monate im Spital verbracht und habe sich anschließend sec... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.1991

RS Vwgh 1991/11/6 90/13/0282

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §289 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/13/0283
Rechtssatz: Wenn über ein Rechtsmittel entschieden worden ist, so tritt die Rechtsmittelentscheidung an die Stelle des Bescheides der Unterinstanz (Hinweis E VfGH 5.3.1976, B 198/75... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/22 88/14/0019

Der Beschwerdeführer ist als Kellner erwerbstätig. In früheren Jahren betrieb er eine Gastwirtschaft. Im Rahmen dieser betrieblichen Tätigkeit beging er vorsätzliche Abgabenverkürzungen, was zur Verhängung von Geldstrafen in Höhe von insgesamt S 75.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 58 Tage) führte. In der Folge ersuchte der Beschwerdeführer, ihm monatliche Raten von S 300,-- für die Abstattung der zum damaligen Zeitpunkt noch mit S 73.239,-- aushaftenden Geldstrafen zu gewähren. Er se... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1991

RS Vwgh 1991/10/22 88/14/0019

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;FinStrG §172 Abs1;
Rechtssatz: Die vom Besch beantragten Monatsraten von 500,-- öS können nicht als ausreichend angesehen werden, um eine Abstattung der noch aushaftenden Geldstrafe im Ausmaß von mehr als 70000,-- öS in angemessener Zeit sicherzustellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1988... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1991

RS Vwgh 1991/10/22 88/14/0019

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/07 89/13/0018 1 Stammrechtssatz Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Es ist daher zu prüfen, ob - sofern ein Antrag des AbgPfl vorliegt - die sofortige (volle) Entrichtung der Abgaben eine erhebliche H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/11 91/14/0093

Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit dem Inhalt des in Kopie vorgelegten angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 6. Februar 1990 wurden dem Beschwerdeführer Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO in Form einer Stundung des Abgabenrückstandes von S 255.479,-- bis 31. Dezember 1990 bewilligt. Mit Bescheid vom 22. Jänner 1991 belastete das Finanzamt den Beschwerdeführer für den Stundungszeitraum mit Stundungszinsen in der Höhe von S 24.518,--. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.06.1991

RS Vwgh 1991/6/11 91/14/0093

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §212 Abs1;BAO §212 Abs2;
Rechtssatz: Die Art der Abgaben, auf die sich die auf Antrag des Abgabepflichtigen bewilligte Stundung bezieht, muß in einem die Festsetzung von Stundungszinsen betreffenden Bescheid nicht genannt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991140093.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/14 90/14/0281

Der Beschwerdeführer machte für das Streitjahr einen Betrag von S 200.000,-- als außergewöhnliche Belastung "infolge Heiratsgut für Sohn" geltend. Die belangte Behörde anerkannte im Instanzenzug im angefochtenen Bescheid als zwangsläufig erwachsen und damit als außergewöhnliche Belastung des Einkommens aber nur einen Betrag von S 163.615,--. Sie ging dabei von einem wirtschaftlichen Einkommen von S 554.457,-- und davon aus, daß hievon S 500.000,-- zu 30 v.H. und der Rest zu 25 v.H. mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.1991

RS Vwgh 1991/5/14 90/14/0281

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0780/79 E 4. Juni 1980 RS 1 Stammrechtssatz In Verfahren, die ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichtet sind, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der eine Begünstigung in Ansp... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/11 88/13/0202

Die Einkommensteuer-Vorauszahlung des Beschwerdeführers für das erste Quartal 1988 betrug laut Vorauszahlungs-Festsetzung S 7,358.000,-- (Jahresvorauszahlung: S 29,432.000,--). Noch vor Fälligkeit dieses Betrages, nämlich am 2. März 1988 beantragte der Beschwerdeführer die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das Jahr 1988 auf insgesamt S 13,663.000,--. Das entsprach einem Teilbetrag für das erste Quartal von S 3,415.750,--. Gleichzeitig wurde um Stundung des Differenzbe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.04.1991

RS Vwgh 1991/4/11 88/13/0202

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §212 Abs2;EStG 1972 §45 Abs1;EStG 1972 §45 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 26;
Rechtssatz: Die Änderung der Festsetzung einer Einkommensteuer-Vorauszahlung, die zu einer geringeren Vorauszahlungsschuld führt, ist eine nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld und daher be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/14 90/15/0083

Der im Instanzenzug ergangene angefochtene Bescheid bestätigt einen Bescheid, mit dem das Finanzamt einem Ansuchen des Beschwerdeführers um Stundung von Umsatzsteuer keine Folge gegeben hatte. Die Begründung: des angefochtenen Bescheides geht im wesentlichen dahin, daß eine erhebliche Härte im Sinne des § 212 Abs. 1 BAO nicht dargetan worden sei. Vorliegende Beschwerde macht sowohl inhaltliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides als auch dessen Rechtswidrigkeit infolge Ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.01.1991

RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0083

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/17/0110 E 18. September 1987 RS 2 Stammrechtssatz Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für ihn mit erheblichen Härten v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1991

RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0083

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0780/79 E 4. Juni 1980 RS 1 Stammrechtssatz In Verfahren, die ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichtet sind, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der eine Begünstigung in Ansp... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1991

Entscheidungen 121-150 von 227

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