Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 263;
Rechtssatz: Die Bezahlung einer Abgabenschuld von ca 179000 S, in monatlichen Raten von 1000 S, läßt Zweifel an der Einbringlichkeit des ganzen Abgabenrückstandes bereits deshalb begründet erscheinen, weil die Abstattung ungefähr 15 Jahre dauern würde (Hinweis E 2.7.1965, 626/65). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 263;
Rechtssatz: Für die Annahme einer Gefärdung der Einbringlichkeit der Abgaben braucht es noch nicht zu einem Abgabenausfall gekommen zu sein. Es reicht aus, wenn das Aufkommen in Gefahr gerät. Bei einer Gefährdung handelt es sich um das Vorstadium eines Abgabenausfalles, im dem eine Te... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §212 Abs1;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 263;
Rechtssatz: Die Einbringung einer Abgabe (hier der GrESt, die dem Verkäufer der Liegenschaft nach § 17 Z 4 GrEStG vorgeschrieben wurde) muß als gefährdet angesehen werden, wenn die grundbücherliche Besicherung des Abgabenrückstandes nicht voll au... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 316;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige hat jedenfalls die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe überzeugend darzulegen. Mit der Darlegung einer erheblichen Härte kan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §6 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 316;
Rechtssatz: In gleicher Weise wie eine gewährte Nachsicht gemäß § 236 Abs 1 BAO (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0123) wirkt die einem Mitschuldner gewährte Zufristung auch zugunsten der anderen Mitschuldner. Es ist daher jeder Gesamtschuldner, der durch ein Leistung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 263; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0780/79 E 4. Juni 1980 RS 1 Stammrechtssatz In Verfahren, die ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichtet sind, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hin... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2717/79 E 23. Jänner 1980 RS 1 Stammrechtssatz Die Gewährung von Zahlungserleichterungen gemäß § 212 Abs 1 BAO setzt das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörden in die Lage zu versetzen, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 263; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2717/79 E 23. Jänner 1980 RS 1 Stammrechtssatz Die Gewährung von Zahlungserleichterungen gemäß § 212 Abs 1 BAO setzt das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörden in die Lage zu versetzen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §212 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0780/79 E 4. Juni 1980 RS 1 Stammrechtssatz In Verfahren, die ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichtet sind, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hinte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Einbringlichkeitsgefährdung (hier: Abgabenrückstand S 307.135, Sicherheit ein Volvo Baujahr 1977, auf Liegenschaftshälften des Steuerpflichtigen wurden Belastungsverbote und Veräußerungsverbote zugunsten der Ehegattin einverleibt). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob die Beschwerde gegen die Abweisung eines Stundungsantrages gegenstandslos wurde, wenn die begehrte Stundungsfrist während des Bescherdeverfahrens abgelaufen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140031.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §254;
Rechtssatz: Die Gewährung einer Stundung bzw von Ratenzahlungen ist weder davon abhängig, ob eine Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides hemmt, noch davon, ob die Einbringung einer Berufung die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe aufhält. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0780/79 E 4. Juni 1980 RS 1 Stammrechtssatz In Verfahren, die ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichtet sind, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der eine Begünstigung in Anspruch nehmende ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0136 E 11. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Es hat daher der Entscheidung der Finanzverwaltung die Prüfung voranzugehen, ob die genannten Voraussetzungen gegeben s... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §20;BAO §212 Abs1;B-VG Art130 Abs2;ZollG 1988 §175 Abs4;
Rechtssatz: Für die Annahme einer Gefährdung der Abgaben braucht es noch nicht zu einem Abgabenausfall gekommen sein. Es reicht aus, wenn das Aufkommen in Gefahr gerät. Bei einer Gefährdung handelt es sich um das Vorstadium eines Abgabenausfal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §254; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0929/74 E 21. Mai 1975 VwSlg 4846 F/1975; RS 1 Stammrechtssatz Die zwangsweise Einbringung einer noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Abgabenschuld kann unter dem Gesichtspunkt eines unerledigten Rechtsmittels nur dann eine Härte bedeuten, wenn der angefochtene Bescheid offenkundig klare Fehler ent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0780/79 E 4. Juni 1980 RS 1 Stammrechtssatz In Verfahren, die ausschließlich auf die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichtet sind, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der eine Begünstigung in Anspruch nehmende ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Die sofortige Entrichtung einer Abgabe kann dann keine erhebliche Härte aus wirtschaftlichen Gründen darstellen, wenn sich der Abgabepflichtige selbst als durchaus in der Lage bezeichnet, seine Abgabenschulden umgehend zu entrichten (Hinweis E 24.6.1986, 84/14/0182). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0136 E 11. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Es hat daher der Entscheidung der Finanzverwaltung die Prüfung voranzugehen, ob die genannten Voraussetzungen gegeben s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Nur wenn die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen vorliegen, steht es im freien Ermessen der Abgabenbehörde eine Zahlungserleichterung zu bewilligen (Hinweis E 13.2.1985, 84/13/0067). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987130136.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Es hat daher der Entscheidung der Finanzverwaltung die Prüfung voranzugehen, ob die genannten Voraussetzungen gegeben sind oder nicht. Kommt die Behörde nach dem Ergebnis eines ordnungsgemäß a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §303 Abs1;
Rechtssatz: Ein Wiederaufnahmsantrag ist kein zwingender Stundungsgrund. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987140130.X01 Im RIS seit 27.10.1987 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: § 212 Abs 1 BAO ist nicht dahin zu verstehen, das Stundungshindernis (Gefährdung der Einbringlichkeit) liege nur dann vor, wenn die Gefährdung der Einbringlichkeit durch die Stundung erst verursacht wird; im Falle einer bereits bestehenden Gefährdung ist für die Gewährung einer Stundung ebenso kein Raum (Hinweis E 23.2.1984, 83... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatbestandsmerkmale der erheblichen Härte einerseits und der mangelnden Gefährdung der Einbringlichkeit andererseits sind kumulative Merkmale. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht (Hinweis E 18.1.1984, 83/13/0142, VwSlg 5849 F/1984) und es bedarf daher kein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Anzeigenabgabe - Nach Auffassung des VwGH erlaubt die Vorschrift des § 30 Abs. 2 VwGG - anders als jene des § 212 Abs. 1 BAO - in ausreichendem Maße die Abwägung zwischen den Interessen des Abgabengläubigers und jenen des Abgabenschuldners im Sinne der vom Verfassungsg... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1 impl;BAO §119 Abs1 impl;BAO §212 Abs1 impl;LAO Tir 1984 §160 Abs1;LAO Tir 1984 §92 Abs1;LAO Tir 1984 §94 Abs1;
Rechtssatz: Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder volle Entrichtung der Abga... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1 impl;LAO Tir 1984 §160 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Sache des Abgabepflichtigen, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nehmen will, selbst das Vorliegen aller jener Umstände dazulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E 25.11.1983, 83/17/0114). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §212 Abs2;FinStrG §172 Abs1;
Rechtssatz: Der dem Schuldner einer Geldstrafe nach dem FinStrG durch die Bewilligung einer Stundung oder Ratenzahlung gem § 212 Abs 1 BAO zukommende Vorteil ist weit größer als der Nachteil, der ihm durch die Auferlegung von Stundungszinsen gem § 212 Abs 2 BAO erwächst. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;FinStrG §142 Abs1;FinStrG §172 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle des Aufschubes einer nach dem FinStrG verhängten Freiheitsstrafe kann es zu einer dem Zinsenverlust analogen Beeinträchtigung von Interessen des Staates, wie sie bei der Stundung von Geldstrafen nach § 172 Abs 1 FinStrG und § 212 Abs 1 BAO entsteht, nicht kommen. Die Freiheitsstrafe i... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §212 Abs2;B-VG Art7;FinStrG §172 Abs1;StPO 1975 §409a;VStG §53 Abs2;
Rechtssatz: Ist dem Umstand, daß zum Unterschied vom Finanzstrafverfahren in anderen Strafverfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden keine Zinsen für die Stundung von Geldstrafen vorg... mehr lesen...