RS Vwgh 1991/12/19 91/16/0066

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Veröffentlicht am 19.12.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §211 Abs1 litg;
BAO §212 Abs1;
UStG 1972 §21 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0068 91/16/0067

Rechtssatz

Es ist eine erhebliche Härte in der sofortigen Entrichtung des durch die Überrechnung nicht gedeckten Fehlbetrages nicht gegeben, wenn auch das "erwartete" und dann mit einem geringeren Betrag zur Verfügung gestandene Guthaben aus einer in ursächlichem Zusammenhang mit der Eingangsabgabenschuld stehenden Gutschrift aus einer Umsatzsteuervorausmeldung resultiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991160066.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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