RS Vwgh 1992/5/5 92/14/0053

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Veröffentlicht am 05.05.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Rechtssatz

Die Behauptung drohender Zinsenverluste reicht zur Begründung eines Härtefalles selbst dann nicht aus, wenn es hiedurch zu endgültigen Vermögenseinbußen kommen sollte

(Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 513).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140053.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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