Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §161;BAO §166;BAO §183 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989/116;
Rechtssatz: Durch die Nichtaufnahme angebotener Beweise wird nicht das Parteiengehör, sondern sonstige Verfahrensvorschriften verletzt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986130155.X01 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §161;BAO §213 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die als Steuererklärung geltenden USt-Voranmeldungen bedürfen nach Maßgabe der §§ 161 - 165 BAO der Prüfung durch die Abgabenbehörde. Wegen der großen Zahl (Hinweis E 28.6.1977, 1221/76, VwSlg 5149 F/1977) der vom Finanzamt zu bearbeitenden USt-Voranmeldungen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §161;
Rechtssatz: Die Nichtbeantwortung eines Vorhaltes darf nicht schon zur weiter nicht begründeten Annahme führen, die Ansicht der Behörde sei gerechtfertigt, sohin gemachte Parteienangaben unzutreffend und die diesen entgegenstehenden Auffassungen der Behörde unbedingt richtig. Mangelt es an entsprechenden Ausführungen der Partei, so sind in freie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §161;BAO §167 Abs2;EStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §3 Abs9;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Vorliegens von Spielautomatenmieten durch Gastwirte (hier auf Grund einer durch mündliche Vereinbarung festgelegten Konstruktion "Mietverhältnis mit dem jeweiligen Gastwirt" mit der Folge, daß ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;KO §6;KO §7;
Rechtssatz:
Verwaltungsverfahren, folglich auch Abgabenverfahren sind keine Rechtsstreitigkeiten iSd §§ 6 und 7 KO. Die Konkurseröffnung ist kein Hindernis für solche Verfahren (Hinweis E 3.7.1979, 1120/79). Verwaltungsverfahren, folglich auch Abgabenverfahren sind keine Rechtsstre... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;KO §6;KO §7;
Rechtssatz:
Abgaben sind, auch soweit sie Konkursforderungen darstellen, während des Konkurses mit an den Masseverwalter gerichteten Bescheiden festzusetzen. - Ob und inwieweit derartige Konkursforderungen aus der Masse Befriedigung erlangen, entscheidet letzlich nach Maßgabe der Be... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer haben die oben angeführte Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) in dem ebenfalls oben angeführten Umfang in getrennten Beschwerden angefochten. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung über die beiden zu Zlen. 13/0201, 1025/80 bzw. 13/0215, 1026/80 protokollierten, gegen denselben Bescheid gerichteten Beschwerden wegen ihres untrennbaren Zusammenhanges aus Zweckmäßig... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §118 Abs2 BAO §161 BAO §166 BAO §26 Abs1 BAO § 118 heute BAO § 118 gültig ab 01.01.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 BAO § 118 gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2026 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114; BAO §115; BAO §161; BAO §183; BAO §279; BAO §280; BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 BAO § 114 gültig von 13.04.2017 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115; BAO §161; EStG 1972 §4 Abs1; EStG 1972 §4 Abs4; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1; BAO §161; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §161; UStG 1972 §21 Abs1; UStG 1972 §21 Abs3; UStG 1972 §21 Abs6; BAO § 161 heute BAO § 161 gültig ab 01.01.1962 UStG 1972 § 21 gültig von 27.08.1994 bis 31.12.1994 aufgeho... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §161;EStG 1967 §33a; BAO § 161 heute BAO § 161 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Ausführungen über die Mitwirkungspflicht der Partei. E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115; BAO §161; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit dem Jahre 1955 in I eine Schweinemästerei. Während sich der Betrieb in den Jahren 1955 und 1956 noch im bescheidenen Ausmaß hielt, wurden im Jahre 1957 bereits ca. 70 Schweine gefüttert und abgesetzt. Ab dem Jahre 1958 wurde die Schweinemästerei bedeutend erweitert. Auf Grund einer im Jahre 1963 vom Erhebungsdienst des Finanzamtes Innsbruck durchgeführten Prüfung wurden für die Jähre 1958 bis 1962 folgende steuerpflichtige Umsätze des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1 BAO §161 BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der Privatangestellter ist, hat im Jahre 1952 in W, ein Mietwohngrundstück erworben, in dem er auch selbst eine Wohnung innehat. Seine Ehefrau, mit der er in den streitgegenständlichen Jahren zusammen veranlagt wird, hat in B Hausbesitz. Die Einkünfte daraus werden auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Bundesrepublik Deutschland dort zur Einkommensteuer herangezogen. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1957 stellte der Beschwerdeführer fü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §161; BAO § 161 heute BAO § 161 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Der Ergänzungsauftrag muß eine den Umständen entsprechende und angemessene Beantwortungsfrist setzen. Europ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §161; BAO § 161 heute BAO § 161 gültig ab 01.01.1962 Beachte y14221;
Rechtssatz:
Das Gesetz verlangt keinerlei Vorhalt in rechtlicher Hinsicht. * E 18.9.1964, 402/63 #2
... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1; BAO §161; BAO §183 Abs4; BAO §276 Abs1; BAO §279 Abs1; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1; BAO §161; BAO §183 Abs4; BAO §276 Abs1; BAO §279 Abs1; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; Beachte y12037;
Rechtssatz:
Die Auslegungsregeln der §§ 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. Die Auslegungsregeln der Paragraphen 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. * E 7.2.1950, 1851/48 #2 VwSlg 189 F/1950
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...