1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist g... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVGBAO VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §34 Abs1 VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVGBAO VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §34 Abs1 VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 b... mehr lesen...
1 Beim Revisionswerber fand - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - im Jahr 2017 eine Außenprüfung hinsichtlich der Einkommen- und Umsatzsteuer der Jahre 2013 bis 2015 statt, in deren Folge das Finanzamt die Festsetzungsverfahren wieder aufnahm und neue Sachbescheide erließ. In den Wiederaufnahmebescheiden verwies das Finanzamt zur Begründung: auf die Feststellungen der Prüfung laut Niederschrift bzw. Prüfungsbericht. Im Prüfungsbericht führte das Finanzamt unter an... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber beantragte in seiner Einkommensteuererklärung 2019, die am 29. Dezember 2020 elektronisch eingereicht wurde, eine COVID-19-Rücklage iHv 36.018,35 €; dies entsprach 30 % der positiven betrieblichen Einkünfte des Jahres 2019. Die Veranlagung für das Jahr 2019 erfolgte erklärungsgemäß mit Einkommensteuerbescheid vom 18. Jänner 2021. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 2 In der Einkommensteuererklärung 2020 erklärte der Revisionswerber Einkünfte aus selbständige... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber beantragte in seiner Einkommensteuererklärung vom 15. Dezember 2020 für das Jahr 2019 eine COVID-19-Rücklage in Höhe von 39.732,42 €. Seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit betrugen 132.441,39 €. Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2019 vom 19. März 2021 wurde die Rücklage in dieser Höhe berücksichtigt. 2 Mit Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 wurde die Hinzurechnung der in der Veranlagung 2019 abgezogenen COVID-19-Rücklage in Höhe von 39.732,42... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §161 COVID-19-VerlustberücksichtigungsV 2020 §1 Abs1 Z3 lita BAO § 161 heute BAO § 161 gültig ab 01.01.1962 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2023/15/0016 E 20. März 2024 RS 3 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §34 Abs1 VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
1 Aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden bei der Revisionswerberin die Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2011 bis 2015 wiederaufgenommen und neue Sachbescheide erlassen. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht den Beschwerden der Revisionswerberin gegen den Umsatzsteuerbescheid 2012 teilweise Folge und wies die Beschwerde hinsichtlich der Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 2011 bis 2015 und der Umsatzsteuerbescheide 2011 und 2013 bis 2015 als... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §34 Abs1 VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG i... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 31. Juli 2017 wies das Bundesfinanzgericht die (als Beschwerde zu behandelnde) Berufung der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Finanzamts vom 30. November 2009 betreffend die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer ab. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erklärte das Bundesfinanzgericht für zulässig. 2 Mit E-Mail vom 15. September 2017 übermittelte die die Revisionswerberin vertretende Rechtsanwälte GmbH (im Folgenden: Rechtsvertreterin) dem Bu... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;BFGG 2014 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der gegenständliche Fall betrifft die Revisionseinbringung beim Bundesfinanzgericht. Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim Bundesfinanzgericht. Im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war die... mehr lesen...
1 Mit den angefochtenen Erkenntnissen wies das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Anträge der Revisionswerberin auf bescheidmäßige Vorschreibung der Wasserabgaben für bestimmte Zeiträume und bestimmte Grundstücke mit der Begründung: ab, dass gemäß § 32 des Gesetzes vom 27. September 2007 über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, LGBl. Nr. 73/2007, (in der Folge kurz: WLV-G) der Anspruch auf die Wasserbezugsgebühr und die Grundgebühr mit dem durch den Verband herzuste... mehr lesen...
Index: L69301 Wasserversorgung Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO B-VG Art116a Abs1 Z2WLVG Bgld Nord 2007 §1 Abs4WLVG Bgld Nord 2007 §18WLVG Bgld Nord 2007 §33 Abs3 idF 2010/010 B-VG Art. 116a heute B-VG Art. 116a gültig ab 01.10.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2011... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 6. April 2011 eines Organs der Agrarmarkt Austria (in der Folge: AMA) wurden dem Beschwerdeführer Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 7.058,17 vorgeschrieben. Der Bescheid wurde mittels Rückscheinbriefes (RSb) zugestellt und von einem Organ der Österreichischen Post AG am 8. April 2011 an der Abgabestelle an einen Mitbewohner übergeben. Mit Schreiben vom 25. Juli 2011 stellte der Beschwerdeführer 1. einen Antrag auf Wiedereinsetzung in ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Die Umdeutung klar formulierter Anträge kommt (auch) im Bereich des Verfahrens nach der BAO nicht in Betracht. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden
und von Parteierklärungen VwRallg9/1 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. Juni 2011 zog der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den Beschwerdeführer zur Haftung für die Gästetaxe des Zeitraums 3. April 2009 bis 31. Dezember 2010 in der Höhe von insgesamt EUR 3.232,79 heran. Begründend führte er aus, der Beschwerdeführer vermiete das im Gemeindegebiet gelegene Ferienhaus "X Hütte" tage- oder auch wochenweise als Unterkunft für Erholungs- bzw Ferienzwecke und sei als Unterkunftgeber gemäß § 17 Abs 4 Vorarlberger Tourismusgese... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 5. April 2013 zog die Abgabenberufungskommission der mitbeteiligten Gemeinde im Instanzenzug den Revisionswerber für den Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2012 zur Haftung für die Gästetaxe nach dem Vorarlberger Tourismusgesetz (in Folge: Vlbg TourismusG) in der Höhe von EUR 945,40 heran. 2 Mit einem weiteren Bescheid vom 5. April 2013 schrieb die Abgabenberufungskommission der mitbeteiligten Gemeinde dem Revisionswerber im Instanzenzug Tourismusbeitrag fü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVRefG 2009;BAO; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2014/17/0116 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/17/0589 E 20. April 2016 RS 2 Stammrechtssatz Die BAO enthält auch nach ihrer Novellierun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Landesverwaltungsgericht Kärnten den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde F vom 25. November 2014, womit dieser im Instanzenzug gegenüber dem Revisionswerber Wasserbezugsgebühren für den Zeitraum vom 1. November 2010 bis zum 31. Dezember 2012 in näher angeführter Höhe vorgeschrieben hatte. Das Verwaltungsgericht sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §861;BAO;VwRallg; ABGB § 861 heute ABGB § 861 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sin... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs7; AVG §68;BAO; VwGG §34 Abs1;VwRallg; AVG § 68 heute AVG § 68 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 68 g... mehr lesen...
Die Revisionswerberin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beantragte mit Schreiben vom 17. Juni 2013 an die Bundesministerin für Finanzen, die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 "gemäß § 68 AVG ersatzlos als nichtig aufzuheben". Die Revisionswerberin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beantragte mit Schreiben vom 17. Juni 2013 an die Bundesministerin für Finanzen, die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 "gemäß Paragraph 68, AVG ersatzlo... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; GEG §6; GEG § 6 heute GEG § 6 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 6 gültig von 01.01.2017 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Am 29. Oktober 2012 brachte der Beschwerdeführer, vertreten durch seinen Bevollmächtigten, im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eine Mahnklage gegen zwei beklagte Parteien über den Betrag von EUR 4.440,-- s.A. beim Bezirksgericht K ein, wofür die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG EUR 313,50 betrug. Die Buchhaltungsagentur des Bundes verständigte das Bezirksgericht K mit Schreiben vom 16. November 2012 davon, dass die Gerichtsgebühr nicht habe eingezogen werden können. Aus den angeschl... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; GEG §6; GEG §9 Abs2; GEG § 6 heute GEG § 6 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 6 gültig von 01.01.2017 bis 30.04.2022 zuletzt ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69;BAO; GEG §6; GEG §7;GGG 1984 §26 Abs1a; AVG § 69 heute AVG § 69 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 bewilligte das Bezirksgericht H auf Antrag der Revisionswerberin die Einverleibung von deren Eigentum an einer Liegenschaft. Dem Grundbuchsgesuch lag u.a. ein Kaufvertrag vom 9. Oktober 2007 zu Grunde, laut dem die Beschwerdeführerin die Liegenschaft um einen Kaufpreis von EUR 1.400.800,-- erworben habe. Die Einverleibung des Eigentumsrechts erfolgte am selben Tag. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG wurde, ausgehend von einer Bemessungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Kläger in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nach bewilligter Verfahrenshilfe vorläufig von der Entrichtung der Pauschalgebühren befreit. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 29. April 2010 wurde der Beschwerdeführer u.a. dem Grunde nach schuldig erkannt, die in dem erwähnten Verfahren angefallene Pauschalgebühr nachzuzahlen. Der Beschwerdeführer habe nach Abschluss des Verfahrens einen Betrag von r... mehr lesen...