RS Vwgh 1988/10/19 86/13/0155

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Veröffentlicht am 19.10.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §161;
BAO §166;
BAO §183 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989/116;

Rechtssatz

Durch die Nichtaufnahme angebotener Beweise wird nicht das Parteiengehör, sondern sonstige Verfahrensvorschriften verletzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986130155.X01

Im RIS seit

19.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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