RS Vwgh 1965/3/26 0928/63

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Veröffentlicht am 26.03.1965
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der Ergänzungsauftrag muß eine den Umständen entsprechende und angemessene Beantwortungsfrist setzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1963000928.X05

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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