Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115;Rechtssatz
Beabsichtigt die Behörde, von der Abgabenerklärung des Steuerpflichtigen abzugeben, dann hat sie die Verfahrensvorschriften der §§ 115 und 161 ff BAO zu beachten.Beabsichtigt die Behörde, von der Abgabenerklärung des Steuerpflichtigen abzugeben, dann hat sie die Verfahrensvorschriften der Paragraphen 115 und 161 ff BAO zu beachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000418.X04Im RIS seit
07.01.1981