RS Vwgh 1977/5/3 0889/75

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Veröffentlicht am 03.05.1977
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

In dem Vorbringen, der Darlehensgeber würde - als Zeuge über Laufzeit und sonstige Darlehenskonditionen vernommen - ohnedies nichts anderes aussagen als der Darlehensschuldner, weshalb sich eine Vernehmung erübrige, ist eine unzulässige, weil vorweggenommene Beweiswürdigung gelegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1975000889.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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