Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;KommStG 1993 §3 Abs3;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung von Taucher, Kommunalsteuer, Kommentar, Rz 152 zu § 3, wonach auf Grund der Tatbestandsformulierung des § 3 Abs. 3 erster Satz KommStG 1993 (arg.: "sind nur") keinesfalls davon ausgegangen werden kann, dass damit eine Ausweitung des allgemei... mehr lesen...
Mit einem an die "Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für den Betrieb gewerblicher Art Werksküche" adressierten Bescheid vom 13. August 1996 schrieb der Magistrat der Stadt Wien nach § 11 Abs. 3 KommStG 1993 Kommunalsteuer für die in der Betriebsstätte in Wien gewährten Arbeitslöhne für den Zeitraum der Jahre 1994 und 1995 sowie des ersten Halbjahres 1996 unter gleichzeitiger Verhängung eines Säumniszuschlages vor. Der Betrieb der Werksküche durch die beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs5;
Rechtssatz: Es kann nicht gesagt werden, dass die Verköstigung von Dienstnehmern eine im öffentlichen Interesse an einer solchen Leistung gelegene Ausübung öffentlicher Gewalt darstellen würde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999130002.X10 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs5;
Rechtssatz: Die Verköstigung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber wird nicht deswegen zu einem Akt der Ausübung von Hoheitsgewalt, weil der Gegenstand des Betriebes, in dem die Arbeitnehmer beschäftigt sind, Ausübung von Hoheitsgewalt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:200... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs1;
Rechtssatz: Dass die mit dem Betrieb der Einrichtung einer Werksküche verbundenen Ausgaben die durch den Verkauf von Essenbons erzielten Einnahmen beträchtlich übersteigen, ändert am Vorliegen einer Erzielung von Einnahmen nichts, weil die Absicht zur Erzielung eines Gewinns für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Ar... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs5;
Rechtssatz: Der Umstand, dass Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger Leistungen vorsehen, wie sie mit einer Werksküche geboten werden, macht die Essensausgabe noch nicht zu einem Akt der Ausübung von Hoheitsgewalt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0132 E 28. November 2000 RS 2(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Für die Annahme eines Hoheitsbetriebes iSd § 2 Abs 5 KStG 1988 ist entscheidend, dass die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient. Darunter ist die Erfüllu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2;
Rechtssatz: Eine Unterschiedlichkeit der Besteuerung von Arbeitslöhnen der mit der Essenszubereitung und -ausgabe befassten Dienstnehmer zwischen jenen eines Werksküchenbetriebes einer Körperschaft öffentlichen Rechtes einerseits und jenen der Umfeldgastronomie andererseits würde eine steuerlich bewirkte Wettbewerbsbenachteiligu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Für eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes kommt nach den Bestimmungen der §§ 1, 3 Abs 1 und 3 KommStG 1993 eine Kommunalsteuerpflicht von vornherein nur im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (und eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes) in Betracht. Für ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §2;
Rechtssatz: Steuersubjekt der Kommunalsteuer ist nach dem Kontext der Bestimmungen der §§ 1, 3 Abs 1 und 3 KommStG 1993 anders als nach der Vorschrift des § 1 Abs 2 Z 2 KStG 1988 nicht der Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes, sondern die K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2;
Rechtssatz: Der Gesetzeszweck der Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes besteht nach einhelliger Auffassung in der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zu privaten Wirtschaftseinheiten, indem durch die Besteuerung der von Körperschaften öffentlichen Rechtes geführten Betriebe im... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die mit dem Bundesgesetz über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems, BGBl. Nr. 269/1994 (DUK-Gesetz, nachfolgend: DUK-G), eingerichtete Donau-Universität Krems. Die Beschwerdeführerin hat mit Eingabe vom 28. Januar 1997 beim Magistrat der Stadt Krems eine Berichtigung der Abgabenerklärung betreffend Kommunalsteuer seit 1. Januar 1995 vorgelegt und beantragt, die Kommunalsteuer ab diesem Zeitpunk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/02 Studienrecht allgemein72/16 Sonstiges Hochschulrecht
Norm: DUK-G 1994 §1;DUK-G 1994 §2;DUK-G 1994 §25;DUK-G 1994 §3;DUK-G 1994 §5;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs5;UniStG 1997 §2;UniStG 1997 §3;
Rechtssatz: An der Natur der hoheitlichen Tätigkeit der Donau-Universität Krems ändert sich nichts dadurch, das... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/02 Studienrecht allgemein72/16 Sonstiges Hochschulrecht
Norm: DUK-G 1994 §1;DUK-G 1994 §2;DUK-G 1994 §3;DUK-G 1994 §5;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs5;UniStG 1997 §2;UniStG 1997 §3;
Rechtssatz: Der wissenschaftliche Lehr- und Forschungsbetrieb an universitären Einrichtungen des Bundes oder von diesem gerade... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die mit dem Bundesgesetz über die Diplomatische Akademie, BGBl. Nr. 178/1996 (DAK-Gesetz 1996), eingerichtete Diplomatische Akademie Wien. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ihr im Instanzenzug für den Zeitraum der Monate Juli bis Dezember 1996 sowie Jänner 1997 für die in der Betriebsstätte in Wien gewährten Arbeitslöhne gemäß § 11 Abs. 3 KommStG 1993 Kommunalsteuer zuzüglich eines Säumniszuschlages nach den Bestimmungen der §§ 164 und 166 WAO v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: DAK-G 1996 §24;KommStG 1993 §16 Abs2;KommStG 1993 §3 Abs3;
Rechtssatz: Der Zweck der Schaffung der Bestimmung des § 24 DAK-G 1996 bestand offensichtlich darin, für die mit diesem Gesetz geschaffene Institution dieselbe Folge wie eine Abgabenbefreiung zu bewirken. Die legistische Gestaltung, mit der dieses ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist gemäß § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen - BSEOG, BGBl. I 149/1998, durch den Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gegründet worden. Gemäß § 1 Abs. 2 leg. cit. ist mit 1. Jänner 1999 die Bundessportschule O einschließlich aller dazugehörenden Rechte, Rechtsverhältnisse, Forderungen und Schulden im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Beschwerdeführerin übergegangen. Mit dem ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs5;
Rechtssatz: Das Überwiegen der privatwirtschaftlichen oder der hoheitlichen Tätigkeit ist, solange nicht eine Änderung der Bewirtschaftungsart eintritt, anhand einer längerfristigen Betrachtung zu beurteilen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag78 Sport
Norm: BSpFG §11;BSpFG §14;BSpFG §15;KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs5;
Rechtssatz: Im konkreten Fall umfasst der Tätigkeitsbereich der Bundessportschule die Vermietung von Sportanlagen, gegebenenfalls samt sportlicher Betreuung, sowie die Vermietung von Unterkünften mit Bereitstellung von Verpflegung; diesen Tätigkeit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Annahme eines Hoheitsbetriebes iSd § 2 Abs 5 KStG 1988 ist entscheidend, dass die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient. Darunter ist die Erfüllung von Aufgaben durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu verst... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag78 Sport
Norm: BSpFG;B-VG Art17;KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs5;
Rechtssatz: Mit dem auf der Grundlage des Art 17 B-VG erlassenen BSpFG wollte zwar der Bundesgesetzgeber dem Bund als Träger von Privatrechten eine gesetzliche Bindung (Selbstbindung) vorgeben. Eine solche Regelung führt jed... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Dezember 1994 wurde dem Österreichischen Postsparkassenamt (in der Folge Postsparkassenamt) für den Zeitraum 1-10/1994 Kommunalsteuer mit der Begründung: vorgeschrieben, gemäß § 3 Abs 3 KommStG seien Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Betriebe gewerblichen Art kommunalsteuerpflichtig. Gemäß Gemäß § 7 Abs 1 Postsparkassengesetz 1969 obliege die Besorgung aller Geschäfte der Österreichischen Postsparkasse (in der Folge Postsparkasse) sowie die Ver... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0097 E 17. Dezember 2003
Rechtssatz: § 2 Abs 1 KStG 1988 stellt im Fall des Fehlens einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht auf die Erzielung von Einnahmen, sondern auf die Erzielung anderer wirtschaftlicher Vorteile ab. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs1;PostSpG §7 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0097 E 17. Dezember 2003
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob das Postsparkassenamt als Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzusehen ist, ist die gesetzliche Defini... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs1;PostSpG §7 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0097 E 17. Dezember 2003
Rechtssatz: Die "Tätigkeit" des Postsparkassenamtes beschränkt sich nach § 7 Abs 2 PostSpG 1969 auf die Funktion einer dem Bundesminister für Finanzen unterstehenden Dienststell... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Vorstellung des Landes Oberösterreich gegen den (Berufungs-)Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 20. März 1997, mit welchem dem Land Oberösterreich im Zusammenhang mit der Entrichtung von Bezügen an Dienstnehmer im Linzer Bruckner-Konservatorium für die Zeit vom 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1995 Kommunalsteuer und Säumniszuschlag vorgeschrieben worden waren, als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: führte die belangte... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Vorstellung des Landes Oberösterreich gegen den (Berufungs-)Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde Peuerbach vom 27. September 1996, mit welchem dem Land Oberösterreich im Zusammenhang mit der Entrichtung von Bezügen an Dienstnehmer in der Landesmusikschule Peuerbach für die Zeit vom 1. Jänner 1994 bis 31. Juli 1996 Kommunalsteuer und Säumniszuschlag vorgeschrieben worden waren, als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: führte die bel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs5;
Rechtssatz: Eine auf Grund des Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung bestehende Verpflichtung des Empfängers zur Annahme der Leistung ist zwar ein Kennzeichen, nicht aber Voraussetzung für die Annahme eines Hoheitsbetriebes (Hinweis Bauer/Quantschnigg, Die Körperschaftsteuer, KStG 1988, § 2 Rz 42/1). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/08 Privatschulen
Norm: KommStG 1993 §2 Abs5;KommStG 1993 §3 Abs3;PrivSchG 1962;VwRallg;
Rechtssatz: Eine auf Grund des Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung bestehende Verpflichtung des Empfängers zur Annahme der Leistung ist zwar ein Kennzeichen, nicht aber Voraussetzung für die Annahme eines Hoheitsbetriebes. Dies ergibt sich sch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs5;
Rechtssatz: Entscheidend für die Annahme eines Hoheitsbetriebes ist, daß die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient. Darunter ist die Erfüllung von Aufgaben durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu verstehen, die ihr in ihrer Eigenschaft als Träger der öffentlichen Gewalt eigentümlich und vorbehalten sind... mehr lesen...