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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §3 Abs3;Rechtssatz
Es kann nicht gesagt werden, dass die Verköstigung von Dienstnehmern eine im öffentlichen Interesse an einer solchen Leistung gelegene Ausübung öffentlicher Gewalt darstellen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130002.X10Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013