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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §3 Abs3;Rechtssatz
Eine auf Grund des Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung bestehende Verpflichtung des Empfängers zur Annahme der Leistung ist zwar ein Kennzeichen, nicht aber Voraussetzung für die Annahme eines Hoheitsbetriebes (Hinweis Bauer/Quantschnigg, Die Körperschaftsteuer, KStG 1988, § 2 Rz 42/1).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140056.X01Im RIS seit
20.11.2000