RS Vwgh 1998/7/21 97/14/0056

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Veröffentlicht am 21.07.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §3 Abs3;
KStG 1988 §2 Abs5;

Rechtssatz

Eine auf Grund des Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung bestehende Verpflichtung des Empfängers zur Annahme der Leistung ist zwar ein Kennzeichen, nicht aber Voraussetzung für die Annahme eines Hoheitsbetriebes (Hinweis Bauer/Quantschnigg, Die Körperschaftsteuer, KStG 1988, § 2 Rz 42/1).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140056.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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