Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §1 KommStG 1993 §3 UStG 1994 §1 Abs1 UStG 1994 §2 KommStG 1993 § 1 heute KommStG 1993 § 1 gültig ab 01.12.1993 KommStG 1993 § 3 heute ... mehr lesen...
1 Aufgrund einer GPLA-Prüfung betreffend Kommunalsteuer 2016 bis 2020 schrieb der Bürgermeister der Marktgemeinde B mit Bescheid vom 19. Juli 2022 dem Revisionswerber Kommunalsteuer in Höhe von (insgesamt) 53.645,54 € vor. In der dagegen erhobenen Berufung brachte der Revisionswerber vor, dass er als „Golfclub“ kein steuerpflichtiges Unternehmen sei. Er besorge lediglich satzungsmäßige Gemeinschaftsaufgaben, für die er echte Mitgliedsbeiträge erhalte, also Beiträge, die von den Verei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2 KommStG 1993 §1 KommStG 1993 §2 EStG 1988 § 22 heute EStG 1988 § 22 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 22 gültig von 01.09.2022 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende GmbH betreibt - nach den Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg (LVwG) - eine Rechtsanwaltskanzlei. Ihre Tätigkeit ist auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft einschließlich der erforderlichen Hilfstätigkeiten und der Verwaltung des Gesellschaftsvermögens beschränkt. Einziger Gesellschafter ist Rechtsanwalt Dr. Z, der die revisionswerbende GmbH seit ihrer Eintragung ins Firmenbuch im Jahr 2004 selbstständig vertritt. Dr. Z hat als alleiniger G... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden vom 8. Oktober 2018 setzte der Bürgermeister der Stadtgemeinde Oberwart Kommunalsteuer für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2017 sowie einen Säumniszuschlag fest. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, im Zuge einer durch die Finanzverwaltung bzw. die Sozialversicherung durchgeführten gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben sei eine von der Selbstbemessung abweichende Kommunalsteuerbemessungsgrundlage festgestellt worden. Die mitbeteiligte Pa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201 KommStG 1993 BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz wurde gegenüber der mitbeteiligten Partei, einer Pflegeheim GmbH, Kommunalsteuer für die Jahre 2010, 2011 und 2012 samt Säumniszuschlag festgesetzt. 2 In der dagegen erhobenen Beschwerde führte die mitbeteiligte Partei aus, sie betreibe als Rechtsnachfolgerin eines Vereines ein Pflege- und Seniorenheim, welches bis zu seiner Einbringung bzw. Umgründung mit Wirksamkeit 1.1.2010 als gemeinnütziger Verein geführt und aus... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §288; B-VG Art115 Abs2 idF 2012/I/051; B-VG Art118 Abs4 idF 2012/I/051; FAG 2008 §14; FAG 2008 §16 Abs1; FAG 2008 §16 Abs2; FAG 2008 §19; F-VG 1948 §7 Abs3;KommStG 1993; BAO § 288 heute ... mehr lesen...
Index: L10106 Stadtrecht Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art118 Abs4 idF 2012/I/051;KommStG 1993;Statut Graz 1967 §100 Abs1; B-VG Art. 118 heute B-VG Art. 118 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark30/02 Finanzausgleich32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: FAG 1993 §15a;KommStG 1993;LAO Stmk 1963 §1; FAG 1993 Art. 2 § 15a gültig von 01.01.1994 bis 31.12.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 959/1993
Rechtssatz: Vor dem Abgabenverwaltungsreformgesetz, BGBl. I Nr. 20/2009, erf... mehr lesen...
1 Der Beschwerdefall gleicht in den entscheidungswesentlichen Einzelheiten - mit der Maßgabe, dass die übergangenen Beweisanträge hier im Vorlageantrag vom 24. Juni 2013 gestellt wurden - dem die Vorjahre und dieselbe beschwerdeführende Partei betreffenden Fall des Erkenntnisses vom heutigen Tag, 2013/13/0114, insoweit der dort angefochtene Bescheid mit diesem Erkenntnis aufgehoben wurde. 2 Aus den in diesem Erkenntnis, auf das gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG verwiesen ... mehr lesen...
1 Im Juni 2008 wurde im Zuge einer Überprüfung durch das Finanzamt auf einer Baustelle der auf dem Gebiet der Gebäudesanierung tätigen beschwerdeführenden GmbH der polnische Staatsbürger N bei Putzarbeiten angetroffen und zu handschriftlichen Angaben in einem in deutscher und polnischer Sprache verfassten Fragebogen veranlasst. Daraus ging u.a. hervor, dass ihm die beschwerdeführende Partei das Material und die Werkzeuge zur Verfügung stelle. 2 Im Prüfungsbericht vom 12. No... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2; KommStG 1993 §1; KommStG 1993 §2; EStG 1988 § 22 heute EStG 1988 § 22 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 22 gültig von 01.09.2022 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden Gesellschaft, einer Rechtsanwalt GmbH, erhobene Vorstellung gegen die im Instanzenzug durch die Abgabenkommission der Landeshauptstadt Bregenz erfolgte Vorschreibung von Kommunalsteuer für das Jahr 1997 für die Geschäftsführerbezüge des zu 100 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers ab. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides vertrat die belangte Behörde im W... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ist mit Wirkung vom 31. Dezember 1999 durch Umwandlung gemäß §§ 1 ff UmwG aus der B. und Co. Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden: GmbH) hervorgegangen. Die beschwerdeführende KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ist mit Wirkung vom 31. Dezember 1999 durch Umwandlung gemäß Paragraphen eins, ff UmwG aus der B. und Co. Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden: GmbH) hervorgegangen. Gemäß einem Revisionsbericht des Magistrats der St... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Kommunalsteuer aus Vergütungen, die den (bis November 1998) zu 70 % (Hermann S) und zu 30 % (Wolfgang T) an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführern und dem (ab November 1998) zu 100 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer (Hermann S) im Zeitraum der Jahre 1994 bis 2002 gewährt wurden. Strittig ist einerseits die Frage, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführe... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993;LAO Tir 1984 §154 Abs1;LAO Tir 1984 §154 Abs2;
Rechtssatz: In der TLAO wie auch im Kommunalsteuergesetz besteht hinsichtlich der streitgegenständlichen Kommunalsteuer ein der Abgabenhinterziehung vergleichbarer Tatbestand nicht. Die gesetzgeberische Wertentscheidung, für die Verkürzung von Kommunalsteuer kein Delikt "Hinter... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Dezember 2000 wurde der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der Österreichischen Postsparkasse für die Jahre 1994 bis 1996 Kommunalsteuer mit der Begründung: vorgeschrieben, dass die Österreichische Postsparkasse (im Folgenden PSK) als Betrieb gewerblicher Art kommunalsteuerpflichtig sei. Die der PSK vom Österreichischen Postsparkassenamt nach den Bestimmungen des Postsparkassengesetzes zur Verfügung gestellten Beamten würden ihr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §3 Abs3;PostSpG §7 Abs1;PostSpG §7 Abs2;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 24. November 1999, 98/13/0022, VwSlg 7460 F/1999, ausgeführt hat, beschränkte sich die "Tätigkeit" des Postsparkassenamtes nach § 7 Abs. 2 Postsparkassengesetz 1969 in der für den Streitzeitr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden GmbH erhobene Berufung gegen die mit Bescheid des Stadtmagistrat Innsbruck erfolgte Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 30. September 1999 betreffend die Geschäftsführerbezüge der beiden an der beschwerdeführenden Gesellschaft zu jeweils 50 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ab. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides vertrat die belangte Behörd... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei nahm bei der Beschwerdeführerin eine Überprüfung der Kommunalsteuer vor. Hiebei wurde festgestellt, dass im Jahr 1998 die "Geschäftsführerbezüge" in der Höhe von S 4,302.349,-- und in den Jahren 1996 und 1997 jeweils in der Höhe von S 3,700.000,-- nicht der Kommunalsteuer unterzogen worden seien. Mit den Bescheiden vom 31. Mai 1999 setzte die mitbeteiligte Partei für das jeweilige Streitjahr die Kommunalsteuer fest. In den gleich lautenden Begründungen wurde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0225 E 19. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Als "Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art" im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 kommen, weil für steuerliche Zwecke zwischen der Stellung als Geschäftsführer und jener als Gesellsch... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Juli 2002 setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde die Kommunalsteuer für die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) für den Zeitraum 1. Jänner 1996 bis 31. Dezember 2000 mit 92.177,50 EUR fest. Da für diesen Zeitraum lediglich 85.764,05 EUR entrichtet worden seien, setzte er für den zusätzlichen, noch nicht fristgerecht entrichteten Betrag an Kommunalsteuer von 6.413,45 EUR einen Säumniszuschlag in Höhe von 128,30 EUR fest. Die nicht entri... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark30/02 Finanzausgleich32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;FAG 1993 §15a;FAG 1997 §16;KommStG 1993;LAO Stmk 1963 §1 litc;
Rechtssatz: In Angelegenheiten der bundesgesetzlich geregelten öffentlichen Abgaben, hinsichtlich derer nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes die Regelung der Erhebung und Verwaltung ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH beantragte mit einem als "Rückforderung" bezeichneten Schreiben vom 26. Juni 2000 die Rückerstattung der Lohnsummensteuer bzw. Kommunalsteuer u.a. für die Jahre 1992 bis 1994. Begründend wurde ausgeführt, dass bei einer im Jahr 1996 stattgefundenen Betriebsprüfung vom Prüfer die Ansicht vertreten worden sei, das Gehalt des Geschäftsführers habe zum Teil nicht die Leistungen für die Beschwerdeführerin betroffen, sondern sei dem Einzelunternehmen des Geschäf... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §209 Abs1;KommStG 1993;LAO NÖ 1977 §158 Abs1;
Rechtssatz: Unterbrechungswirkung kommt nur Amtshandlungen einer für die Geltendmachung des Abgabenanspruches sachlich zuständigen Behörde zu (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 23. Jänner 2003, 2002/16/0027). Dass Feststellungen des... mehr lesen...
Die beschwerdeführende AG betreibt seit 2002 u.a. eine nach dem Oberösterreichischen Krankenanstaltengesetz als gemeinnützig anerkannte Krankenanstalt. Die Beschwerdeführerin beschäftigte in den Streitjahren 2002 und 2003 in der Küche des Krankenhauses 31 Personen. Aus Auslastungsgründen stellte sie Speisen nicht nur für den internen Krankenhausbetrieb her, sondern auch für externe Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, "Essen auf Rädern", private Unternehmen). Zusätzliches Personal wa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §5 Abs3;
Rechtssatz: Dem Wortlaut des KommStG und seiner Systematik ist nicht zu entnehmen, dass die Kommunalsteuer nur auf Dienstnehmer abstellen würde, die überwiegend für das Unternehmen des Arbeitgebers tätig sind. Nach der ausdrücklichen Bestimmung des § 5 Abs 3 KommStG sind die Arbeitslöhne insoweit steuerpflichtig, als sie mit ... mehr lesen...
Mit Antrag vom 2. April 2001 ersuchte die Ö AG (die mitbeteiligte Partei) das Finanzamt für den 23. Bezirk in Wien gemäß § 10 Abs. 5 KommStG 1993 um Zuteilung der Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer. In der Eingabe wurde ausgeführt, der Ö AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der Österreichischen Post AG, dieser als Rechtsnachfolgerin der Post- und Telekom Austria AG, dieser als Gesamtrechtsnachfolgerin des Bundes, Post- und Telegraphenverwaltung, sei mit Bescheiden (der Abgabenb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden Gesellschaft erhobene Vorstellung gegen die im Instanzenzug durch die mitbeteiligte Partei erfolgte Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Zeitraum 1998 bis 2002 für die Geschäftsführerbezüge des zu 100 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers ab. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides vertrat die belangte Behörde im Wesentlichen die Auffassung, im v... mehr lesen...