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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §1Rechtssatz
Liegen unechte Mitgliedsbeiträge vor, sind die Leistungen des Vereins, die für diese Beiträge erbracht werden, solche, die der Verein im unternehmerischen Bereich tätigt (vgl. VwGH 4.6.2008, 2005/13/0128).Liegen unechte Mitgliedsbeiträge vor, sind die Leistungen des Vereins, die für diese Beiträge erbracht werden, solche, die der Verein im unternehmerischen Bereich tätigt vergleiche VwGH 4.6.2008, 2005/13/0128).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023130182.L01Im RIS seit
08.10.2024Zuletzt aktualisiert am
26.11.2024