RS Vwgh 2008/4/17 2008/15/0084

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Veröffentlicht am 17.04.2008
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L34007 Abgabenordnung Tirol
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993;
LAO Tir 1984 §154 Abs1;
LAO Tir 1984 §154 Abs2;

Rechtssatz

In der TLAO wie auch im Kommunalsteuergesetz besteht hinsichtlich der streitgegenständlichen Kommunalsteuer ein der Abgabenhinterziehung vergleichbarer Tatbestand nicht. Die gesetzgeberische Wertentscheidung, für die Verkürzung von Kommunalsteuer kein Delikt "Hinterziehung" zu statuieren, muss daher das Unterbleiben einer Verlängerung der Verjährung zur Folge haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008150084.X03

Im RIS seit

25.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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