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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/15/0187 E 23. Jänner 2013 RS 1Stammrechtssatz
Der von der abgabepflichtigen GmbH angestrebten Gleichstellung eines zu 100 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers mit einem Einzelunternehmer steht das Trennungsprinzip entgegen (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 2004, 2004/15/0007, mwN).Der von der abgabepflichtigen GmbH angestrebten Gleichstellung eines zu 100 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers mit einem Einzelunternehmer steht das Trennungsprinzip entgegen vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 2004, 2004/15/0007, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022150101.L01Im RIS seit
02.10.2023Zuletzt aktualisiert am
02.10.2023