RS Vwgh 2005/2/23 2001/14/0021

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Veröffentlicht am 23.02.2005
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Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §1;
KommStG 1993;
LAO OÖ 1996 §1 Abs2;

Rechtssatz

Die Erhebung der Kommunalsteuer erfolgt durch die Gemeindebehörden nach den Vorschriften der einzelnen Landesabgabenordnungen. Im Beschwerdefall sind auf das Verfahren daher die Bestimmungen der Oberösterreichischen Landesabgabenordnung anzuwenden (Hinweis E 28. März 2001, 96/13/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001140021.X01

Im RIS seit

24.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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