Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3;LAO Slbg 1963 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft als Steuersubjekt kann nicht negiert werden, um so deren Tätigkeit einem anderen Steuersubjekt zuzurechnen. Denn eine Gesellschaftsgründung allein führt noch nicht daz... mehr lesen...
I. Die mitbeteiligte Partei ist ein Luftfahrtunternehmen mit Sitz in Deutschland. Sie unterhält in Österreich im Gemeindegebiet der Beschwerdeführerin am Flughafen Wien eine Betriebsstätte. Mit Kommunalsteuerbescheid vom 11. Juli 1994 setzte die beschwerdeführende Gemeinde die Kommunalsteuer gegenüber der Mitbeteiligten für die Beschäftigten dieser Betriebsstätte für den Zeitraum Jänner bis Mai 1994 mit S 472.412,11 fest. In der Begründung: führte die Beschwerdeführerin aus, dass Befre... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955 Art2 Abs2;GewStG §25;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §16 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/15/0036
Rechtssatz: Gem der Anpassungsklausel des Art 2 Abs 2 DBAbk BRD 1955 gilt das Abkommen auch für jede gleiche oder ähnliche Steuer, die nach seiner Unterzeic... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. November 1994 setzte die Abgabenbehörde 1. Instanz gegenüber der Beschwerdeführerin Kommunalsteuer für den Zeitraum Jänner bis August 1994 mit S 77.985,-- und Säumniszuschlag (S 1.560,--) wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Kommunalsteuer fest. In einer dagegen erhobenen Berufung vom 22. November 1994 führte die Beschwerdeführerin aus, sie sei eine GmbH mit Sitz in Großbritannien und unterhalte in Österreich lediglich eine Hilfseinrichtung, die gemäß d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Großbritannien 1970 Art2 Abs1 litb Z6;DBAbk Großbritannien 1970 Art2 Abs2;GewStG §25;KommStG 1993 §1;
Rechtssatz: Der sachliche Anwendungsbereich des DBAbk Großbritannien 1970 wird durch dessen Art 2 festgelegt, der in Abs 1 jene Steuern, die im Zeitpunkt des Abschlusses von den Vertragsstaaten erhoben wurden, taxativ aufzählt. Gem Ar... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Großbritannien 1970 Art2 Abs1 litb Z6;DBAbk Großbritannien 1970 Art2 Abs2;GewStG §1;GewStG §25;KommStG 1993 §1;
Rechtssatz: Dem Argument, bei der Kommunalsteuer handle es sich um eine "Aufwandsteuer", weil der Personalaufwand ein Teil der betrieblichen Wertschöpfung sei, kann nicht gefolgt werden. Bereits die Gewerbesteuer war (auch i... mehr lesen...
Index: 30/01 Finanzverfassung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Großbritannien 1970 Art2 Abs1 litb Z6;DBAbk Großbritannien 1970 Art2 Abs2;F-VG 1948 §6 Abs1;GewStG §25;KommStG 1993 §1;
Rechtssatz: Bereits den Materialien zum KommStG 1993 ist zu entnehmen, dass die Kommunalsteuer in Zweck und Wirkungsweise der (bisherigen) Lohnsummensteuer entspricht. Gleichzeitig wird der Krei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem beschwerdeführenden Verein im Instanzenzug Kommunalsteuer und Säumniszuschlag vorgeschrieben. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: , dass der Bundesminister für Justiz gemäß § 8 Abs. 1 Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetz (VSPAG), BGBl. Nr. 156/1990, den Vereinen den Aufwand, der mit den durch ihre Mitarbeiter erbrachten Betreuungsleistungen im Zusammenhang steht, im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke verfügbar... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Dezember 1994 wurde dem Österreichischen Postsparkassenamt (in der Folge Postsparkassenamt) für den Zeitraum 1-10/1994 Kommunalsteuer mit der Begründung: vorgeschrieben, gemäß § 3 Abs 3 KommStG seien Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Betriebe gewerblichen Art kommunalsteuerpflichtig. Gemäß Gemäß § 7 Abs 1 Postsparkassengesetz 1969 obliege die Besorgung aller Geschäfte der Österreichischen Postsparkasse (in der Folge Postsparkasse) sowie die Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/03 Sachwalterschaft32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §281;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3;KommStG 1993 §8 Z2;UbG §13;UStG 1972 §2;VSPBG 1990 §8 Änderung des gesetzlichen Kurztitels mit Wirksamkeit 1.7.2007 (vgl. BGBl. I Nr. 92/2006);VwRallg;
Rechtssatz: Die von einem "Verein für Sachwalt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs1;PostSpG §7 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0097 E 17. Dezember 2003
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob das Postsparkassenamt als Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anzusehen ist, ist die gesetzliche Defini... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs1;PostSpG §7 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0097 E 17. Dezember 2003
Rechtssatz: Die "Tätigkeit" des Postsparkassenamtes beschränkt sich nach § 7 Abs 2 PostSpG 1969 auf die Funktion einer dem Bundesminister für Finanzen unterstehenden Dienststell... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3;UStG 1972 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/08 96/14/0015 1(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Das KommStG 1993 bedient sich zur Begriffsdefinition des Unternehmers im § 3 Abs 2 KommStG 1993 und zur Umschreibung des Unternehmens im § 3 Abs 1 Satz 1 und Satz 2 der Formulierung... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/03 Sachwalterschaft32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §281;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3;KommStG 1993 §8 Z2;UbG §13;UStG 1972 §2;VSPBG 1990 §8 Änderung des gesetzlichen Kurztitels mit Wirksamkeit 1.7.2007 (vgl. BGBl. I Nr. 92/2006);
Rechtssatz: Aus §§ 13 ff Unterbringungsgesetz (BGBl Nr 1990/155, UbG), § 281 ABGB und... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die im Bundesgesetz vom 12. Mai 1977 betreffend die Erleichterung der Finanzierung von Unternehmungen durch Garantien der Finanzierungsgarantie-Gesellschaft m.b.H. (Garantiegesetz 1977), BGBl. Nr. 296, genannte Gesellschaft. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 5. November 1996 wurde der Beschwerdeführerin Kommunalsteuer für die Jahre 1994 und 1995 sowie für Jänner bis Mai 1996 vorgeschrieben. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein31/03 Bundeshaftung Anleihen32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GarantieG 1977 §7 Abs4;GewStG;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §16 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wenngleich die Lohnsummensteuer als Erhebungsform der Gewerbesteuer im Sinne der Bestimmungen des GewStG 1953 durch das KommStG 1993 unter der Bezeichnung "Kommunalsteuer" weitergeführt wurde (Hinweis Fellner, MKK Kom... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Gemeinde vom 11. Juli 1994 wurde gegenüber der Mitbeteiligten gemäß § 11 Abs. 3 Kommunalsteuergesetz Kommunalsteuer festgesetzt. Die Berufung gegen diesen Bescheid wies der Gemeinderat der beschwerdeführenden Gemeinde mit Bescheid vom 29. September 1994 als unbegründet ab. Über die Vorstellung der Mitbeteiligten entschied die Niederösterreichische Landesregierung mit Bescheid vom 3. März 1995, indem sie den Berufungsbes... mehr lesen...
Index: 30/02 Finanzausgleich32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: FAG 1979 §16 Abs1;FAG 1979 §17;FAG 1993 §15a idF 1993/959;FAG 1993 §16 Abs1;FAG 1993 §17 idF 1993/959;KommStG 1993;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat bei Einführung der Kommunalsteuer das finanzverfassungsrechtliche Konzept der Lohnsummensteuer übernommen, welches weitgehend auch jenem der Grundsteuer entspricht. Für die Kommunalsteuer ergibt s... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine KG. Ihr Komplementär ist die B-GmbH, FB war im Streitzeitraum einer ihrer Kommanditisten. FB war auch Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer der B-GmbH. Für die KG erbrachte er Arbeitsleistungen anderer Art. Mit Berufungsentscheidung der Marktgemeinde Lauterach wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug Kommunalsteuer für das Jahr 1994 vorgeschrieben; dabei wurden in die Steuerbemessungsgrundlage die an FB gewährten Vergütungen für dessen Arbeitsl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §25 Abs1;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die durch § 23 Z 2 EStG 1988 erfaßten Arbeitsvergütungen eines Mitunternehmers stellen keine von der Kommunalsteuer erfaßten Arbeitslöhne dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997150128.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §25 Abs1;EStG 1988 §47;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: Für den Mitunternehmer normiert § 23 Z 2 EStG 1988 ua, daß Vergütungen für seine Tätigkeiten im Dienste der Mitunternehmerschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen sind. Auch wenn das Rechtsverhältnis, aufgrund dessen der Mitunternehmer ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: Das KommStG 1993 knüpft durch die Definition der Arbeitslöhne und der Dienstnehmer an das EStG 1988 an. Die Kommunalsteuer erfaßt nur solche Bezüge, die unter § 25 Abs 1 Z 1 lit a oder lit b oder § 22 Z 2 EStG 1988 fallen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin wurde am 1. August 1994 der mit 29. Juli 1994 datierte "Ladungsbescheid" des Bürgermeisters einer burgenländischen Gemeinde zugestellt, demzufolge die Beschwerdeführerin ua im Zusammenhang mit Kommunalsteuer zu einem nach Datum und Uhrzeit näher bestimmten Zeitpunkt in das Gemeindeamt kommen oder einen mit der Sachlage vertrauten Vertreter entsenden sollte. Abschließend wurde darauf hingewiesen, daß die Beschwerdeführerin - falls die Ladung ohne Vorliegen eines ... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs1;AVG §62;BAO §93;BAO §94;BAO §95;BAO §96;B-VG Art131 Abs1;KommStG 1993;LAO Bgld 1963 §73;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ob es sich bei e... mehr lesen...