Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 14. September 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, am 27. August 2001 um 21.45 Uhr im Gemeindegebiet von W. auf der B 129 an einer näher bezeichneten Stelle einen nach dem Kennzeichen bezeichneten PKW gelenkt zu haben, wobei er unzulässigerweise ein Kraftfahrzeug ohne eine von der Behörde erteilte gültige Lenkberechtigung gelenkt und sich überdies in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand befunden habe (... mehr lesen...
In Erledigung der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen ihren Mandatsbescheid vom 28. September 2000 entzog die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 18. Oktober 2000 die Lenkberechtigung für die Klassen B, C, E, F und G wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit und sprach aus, dass für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab 24. September 2000 (dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines des Beschwerdeführers) keine neue Lenkberechtigung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26 Abs8;StVO 1960 §99 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0233 E 23. Jänner 2001 RS 1 Stammrechtssatz Auch im Falle einer Entziehung der Lenkberechtigung wegen wiederholter Begehung eines Alkoholdeliktes gemäß § 99 Abs. 1 StVO sind die im § 26 Abs. 8 FSG ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26;FSG 1997 §32 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat nach § 32 Abs. 1 FSG 1997 ua. die Bestimmung des § 26 FSG 1997 - und zwar zur Gänze - anzuwenden. Dieser in § 32 Abs. 1 FSG 1997 enthaltene Verweis auf § 26 FSG 1997 ist so zu verstehen, dass bei Vorliegen der in § 26 Abs. 2 FSG 1997 umschriebenen Voraus... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Jänner 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 30. April 1998 um 04.25 Uhr ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Fahrzeug an einem näher genannten Ort im Gemeindegebiet von Klosterneuburg gelenkt und sich in weiterer Folge im Ortsgebiet von Klosterneuburg, Kierlinger Straße auf Höhe Nr. 47 A, um 04.35 Uhr gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Oktober 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe sich am 25. Mai 2002 um 04.20 Uhr an einem näher umschriebenen Ort trotz Aufforderung eines besonders geschulten und hiezu von der Behörde ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet hätte werden können, dass er sich beim Lenken eines dem Kennzeichen nach besti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Jänner 2000 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 28. März 1999 von 22.09 Uhr bis 22.14 Uhr im Krankenhaus Wiener Neustadt die Untersuchung ihrer Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl sie ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Fahrzeug an einem näher genannten Ort im Gemeindegebie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Mit der zusätzlichen(zu § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO 1960 dazu) Zitierung des § 5 Abs. 4 StVO 1960 als Übertretungsnorm wurde der angefochtene Bescheid mit keiner Rechtswidrigkeit belastet, zumal zufolge der Umschreibung des Tatbildes (Verweig... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1998/I/092; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/03/0111 E 12. Dezember 2001 RS 2 Stammrechtssatz Es genügt bereits das Vorliegen eines Symptoms, das für eine Alkoholbeeinträchtigung typisch ist (Hinweis E 25.4.1997, 97/02/0050). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1998/I/092; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/03/0111 E 12. Dezember 2001 RS 3 Stammrechtssatz Auf welche Ursachen die Symptome, die einen durch Alkohol beeinträchtigten Zustand vermuten lassen, tatsächlich zurückzuführen sind, ist nicht von Bedeutung (Hinweis E 14.7.1993, 92/03/0080). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/03/0150 E 11. Juli 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Verwaltungsübertretung des § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 StVO 1960 liegt bereits dann vor, wenn der zur Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt Aufgeforderte lediglich im Verdacht steht, ein Kraftfahrzeug im alkoh... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;StGB §11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: In einem Verfahren gemäß § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO 1960 bedarf es keiner ergänzenden Beiziehung eines "gerichtlich beeideten Sachverständigen", zumal einem Arzt mit langjähriger Spitalserfahrung - wie dies beim Z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juni 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 3. Dezember 2001 um 18.25 Uhr im Schlafzimmer einer örtlich umschriebenen Wohnung die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl er einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an diesem Tag um ca. 17.25 Uhr an einem näher umschriebenen O... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/03/0150 E 11. Juli 2001 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Verwaltungsübertretung des § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 StVO 1960 liegt bereits dann vor, wenn der zur Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt Aufgeforderte lediglich im Verdacht steht, ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Dem Zulassungsbesitzer obliegt es im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht (Hinweis E 6.11.2002, 2001/02/0273), jene Person zu bezeichnen, welche als Lenker (außer seiner Person) in Frage kommt. Schlagworte Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwir... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe am 21. Dezember 2001 um 21.12 Uhr den näher angeführten PKW an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1998/I/092;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin wurde zu mehreren Versuchen, den Alkomaten zu beatmen, aufgefordert, wobei nur ein gültiges Einzelmessergebnis zu Stande gekommen ist und sie die Vornahme eines für die Erzielung eines verwertbaren Messergebnisses erforderlichen weiteren Beatmungsversuches verweigerte ... mehr lesen...
Mit dem mündlich erlassenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 8. Jänner 2001 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 26 Abs. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von vier Monaten entzogen. Gemäß § 26 Abs. 8 leg. cit. wurde ihm die Absolvierung einer Nachschulung für alkoholauffällige Lenker und die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens über seine gesundheitliche Eignung aufgetragen. Dem Bescheid lag z... mehr lesen...
In Erledigung der Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen ihren Mandatsbescheid vom 14. Februar 2001 entzog die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel mit Bescheid vom 21. Mai 2001 der Beschwerdeführerin die ihr von der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel erteilte Lenkberechtigung der Klasse B gemäß § 26 Abs. 2 FSG für fünf Monate, gerechnet ab 19. Februar 2001 (dem Zeitpunkt der Zustellung des Mandatsbescheids) (Spruchpunkt 1.), ordnete gemäß § 28 Abs. 8 FSG an, dass sich die Beschwerdeführe... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems vom 13. Dezember 2001 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 26 Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 3, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 1 und 3 und § 29 Abs. 4 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen B, C1, C, F, G, B+E, C1+E, C+E für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab der am 6. Dezember 2001 erfolgten vorläufigen Abnahme des Führerscheines entzogen. Weiters wurden gemäß § 26 Abs. 8 FSG die Absolvierung eines Einst... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/11/0075 E 14. März 2000 RS 1
(Hier: Ein solcher Nachweis liegt nicht vor. Die Frage, ob den Bf
ein Verschulden am Unterbleiben dieses Nachweises trifft oder
nicht, ist für die von der belBeh nach § ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: AVG §45 Abs2;FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;MEG 1950 §36 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Konnte sich die Behörde weder auf einen Eichschein beziehen, noch auf eine Bestätigung oder Auskunft des Bundesamts für Eich... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichem Straferkenntnis vom 25. September 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 29. Juni 2001 um 0.27 Uhr an einem näher umschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt mittels Alkomat gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl der Verdacht bestanden habe, dass er an diesem Tag um 0.25... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. März 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. Juli 2002 1.) um 07.15 Uhr in F, auf der Gemeindestraße und der L-286 bis nach L zum Haus Nr. ..., 2.) um 07.45 Uhr in L, vom Haus Nr. ... über die L-286 und die Gemeindestraße in F bis St, 3.) um 08.45 Uhr in F auf der Gemeindestraße von St bis zum Haus Nr. ... im Ortsgebiet von F einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW i... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/02/0028 E 25. September 1991 RS 1
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit der Frage von Ort und Zeit einer Untersuchung nach § 5 Abs 2 StVO ist auch die zu § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 4 lit a StVO ergangene Judikatur heranzuziehen, die in... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/02/0073 E 21. Dezember 2001 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Verpflichtung, sich einer entsprechenden Untersuchung gemäß § 5 Abs. 2 StVO 1960 zu unterziehen, besteht unabhängig davon, ob dem Betreffenden der durchaus begründete Verdacht des Lenkens eines Fahrzeuges in einem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Liegen voneinander getrennte Fahrten vor, deren Antritt (nach Beendigung der vorherigen Fahrt und Verstreichen einer wenn auch relativ kurzen Zeitspanne) jedesmal einen neuen Willensentschluss voraussetzte (Hinweis E 29.1.1992, 92/02/0016) und wurden bei diesen Fahrten jeweils di... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 8. Februar 2002 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 1. Jänner 2002 um 01.30 Uhr an einem näher genannten Ort in Feldkirch ein dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Sie habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 StVO begangen, weshalb über sie eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wur... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;VwGG §34 Abs1 impl;VwRallg impl;
Rechtssatz: Wenn ein gegen die Bf gerichtetes Straferkenntnis (Hier: gemäß § 99 Abs 1 iVm § 5 Abs 1 StVO 1960) - und somit ihre Bestrafung - zur Gänze aufgehoben wird, wird die Bf somit - weil ihre Rechtsstellung durch den angefochtenen Bescheid ... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid (Spruchpunkt A.) wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 1. April 1999 in Innsbruck um 22.49 Uhr vor dem Lokal "K" trotz berechtigter Aufforderung durch ein ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan den Alkotest verweigert, obwohl habe vermutet werden können, dass er beim Lenken des Fahrzeuges zum Zeitpunkt eines vorher stattgefundenen Unfalls durch Alkohol beeinträchtigt gewesen sei. Dadurch habe er § 99 Abs. 1 lit. b StVO... mehr lesen...