Entscheidungsgründe: Am 6. Juli 1982 ereignete sich auf der "Südosttangente" in Wien im Bereich von Kaisermühlen ein Verkehrsunfall, an welchem die Klägerin und der Erstbeklagte jeweils als Lenker von ihnen gehaltener PKW beteiligt waren. Haftpflichtversicherer des PKWs des Erstbeklagten war die Zweitbeklagte. Die Auffahrt von der Donaustadtstraße zur Südosttangente war 7,5 m breit (die Situation an der Unfallstelle wurde inzwischen verändert), links von dieser Auffahrt befand s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 7. Juni 1984 ereignete sich in Wien 7., Kreuzung Neustiftgasse-Wimbergergasse ein Verkehrsunfall, an dem der von der Klägerin gelenkte und gehaltene PKW Skoda mit dem Kennzeichen W * und der von der Zweitbeklagten gelenkte, von der Drittbeklagten gehaltene und bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherte PKW Mercedes mit dem Kennzeichen W * beteiligt waren. Die Klägerin begehrte unter Anerkennung eines Mitverschuldens von 2/3 die Bezahlung der unfallkausalen Sc... mehr lesen...
Norm: StVO §52 lita Z6a
Rechtssatz:
Bei einer Einschränkung der Fahrbahnbreite im Unfallbereich bis auf 3,6 Meter gelten vom Schutzzweck dieser Bestimmung alle Gefahren als umfaßt, die durch das Befahren dieser Straße mit allen Kraftfahrzeugen außer einspurigen Motorrädern verursacht oder erhöht werden. Hiebei kommen insbesondere Gefahren in Betracht, die durch die Breite der vom Verbot umfaßten Kraftfahrzeuge beim Begegnungsverkehr b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand dieses Rechtsstreites sind Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 23. 9. 1984 in Egg auf der Pfisterstraße zugetragen hat. Albert H* stieß dabei als Lenker des PKWs der Klägerin, Kennzeichen Nr. V * mit dem entgegenkommenden, vom Erstbeklagten gelenkten PKW, Kennzeichen Nr. V *, für welches Fahrzeug zum Unfallszeitpunkt bei der Zweitbeklagten eine Haftpflichtversicherung bestand, zusammen. Am Fahrzeug der Klägerin entstand dabei ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. August 1983 gegen 6,30 Uhr ereignete sich in Braunau am Inn im Bereich der Kreuzung der Salzburger Straße und der Sebastianistraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter des Motorrades Honda 750, Kennzeichen Nummer O-760, und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des PKWs Fiat 127, Kennzeichen Nummer O-440.070, der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war, beteiligt waren. Der Kläger begehrte an Schadenersatz unter Berücks... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z2StVO §2 Abs1 Z5StVO §2 Abs1 Z17StVO §11StVO §12 Abs2 2StVO §13 Abs1StVO §19 AIIaStVO §52 litc Z23
Rechtssatz:
Wird eine Straße, die in eine andere (von rechts) einmündet, auf eine längere Strecke in einem eigenen Fahrstreifen weitergeführt, der parallel zu den (für dieselbe Fahrtrichtung vorgesehenen) Fahrstreifen der anderen Straße verläuft (zuerst durch eine Sperrlinie, dann durch eine Leitlinie getrennt), so w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. 8. 1983 gegen 13 Uhr ereignete sich auf der Salzburger Schnellstraße (Berchtesgadener Bundesstraße) kurz nach der Autobahnüberführung in Fahrtrichtung Salzburg ein Verkehrsunfall, an dem Helga P*****, die Tochter der Klägerin, mit deren PKW Colt 1200 (S *****) und der Erstbeklagte mit dem bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW der Zweitbeklagten VW-Variant (S *****) beteiligt waren. Dabei wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Der Schaden am Fahrze... mehr lesen...
Norm: StVO §52 lita Z1StVO §54 Abs2
Rechtssatz:
Der Wortlaut "Ausgenommen Fahrzeuge für die Anrainer" auf einer Zusatztafel zum Fahrverbot ist nicht eindeutig und leicht verständlich; eine mehrfache Auslegung des Sinnes dieser Zusatztafel ist möglich. VwGH vom 17.02.1966, Z 1768/65; Veröff: ZVR 1966/325 S 320 VwGH vom 17.02.1966, Ziffer 1768 /, 65,; Veröff: ZVR 1966/325 S 320
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §52 lita Z1StVO §54 Abs2
Rechtssatz:
Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer wird die Zusatztafel "Ausgenommen Anrainer" zwanglos dahin verstehen, daß damit der Verkehr nicht nur für die Anrainer, sondern auch für deren Besucher, Gäste, Lieferanten etc gestattet wird. Zwischen den Zusätzen "Anlieger frei" oder "Frei für Anlieger" einerseits und "Anliegerverkehr frei" andererseits ist nicht zu unterscheiden. In beiden Fälle... mehr lesen...
Norm: StVO §52 lita Z6aStVO §52 lita Z6c
Rechtssatz: Die Fahrverbote nach § 52 lit a Z 6 a und Z 6 c StVO sind Schutznormen im Sinne des § 1311 ABGB. Ihr Zweck ist darauf gerichtet, den Verkehr auf den von ihnen betroffenen Straßen auf ein möglichst geringes Ausmaß einzuschränken. Die Fahrverbote nach Paragraph 52, Litera a, Ziffer 6, a und Ziffer 6, c StVO sind Schutznormen im Sinne des Paragraph 1311, ABGB. Ihr Zweck ist darauf geric... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §52 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig von 01.02.1949 bis 31.07.1989 ... mehr lesen...
Der Kläger fuhr am 21. 4. 1981 mit seinem Moped auf der Bundesstraße 303 durch E. Diese Bundesstraße war auch im Stadtgebiet von E durch das Vorschriftszeichen (Vorrangzeichen) nach § 52 Z 25 a StVO als Vorrangstraße gekennzeichnet. Zur selben Zeit fuhr Waltraud M mit ihrem PKW vom Hauptplatz in E in die Bundesstraße 303 ein, um nach links in Richtung H einzubiegen. Es kam zur Kollision zwischen den Fahrzeugen, bei der der Kläger schwer verletzt wurde. Der Kläger fuhr am 21. 4. 198... mehr lesen...
Norm: StVO §52 lita Z7a
Rechtssatz:
Bei der Bestimmung des § 52 lit a) Z 7 a StVO handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB. Bei der Bestimmung des Paragraph 52, Litera a,) Ziffer 7, a StVO handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des Paragraph 1311, ABGB.
Entscheidungstexte 2 Ob 10/83 Entscheidungstext OGH 26.04.1983 2 Ob 10/83 Veröff: Z... mehr lesen...
Norm: StVO §52 lita Z7a
Rechtssatz:
Das Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge dient dem Schutz vor allen Gefahren, die durch das Befahren des Güterweges mit Lastkraftfahrzeugen verursacht oder erhöht werden können. Damit ist aber auch die Ermöglichung eines gefahrlosen Begegnungsverkehrs vom Schutzzweck der
Norm: umfaßt.
Entscheidungstexte 2 Ob 10/83 Entscheidungstext OGH 26... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §52 litb Z15 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die Vorschrift des § 52 lit b Z 15 StVO ist eine Schutznorm. Die Vorschrift des Paragraph 52, Litera b, Ziffer 15, StVO ist eine Schutznorm.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Am 28. 11. 1977 gegen 7 Uhr stieß der Kläger mit seinem Motorfahrrad auf der Kreuzung Linz, L-Straße - F-Weg, mit dem vom Erstbeklagten gelenkten und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten VW-Kastenwagen, Kennzeichen L 15.048, zusammen, wodurch er schwere Verletzungen erlitt und an seinem Fahrzeug Schäden entstanden. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles vom Bezirksgericht Linz im Verfahren 16 U 2280/77 rechtskräftig des Vergehens nach § 88 Abs. 1 und 4 StGB s... mehr lesen...
Die Klägerin ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ 819 KG L, die aus den Grundstücken 669/5 Garten, 669/8 Privatweg (parifiziert Garten) und 670/3 Wald besteht. Der verstorbene Gatte der Klägerin, Wilhelm K, ist noch grundbücherlicher Eigentümer der zweiten Hälfte dieser Liegenschaft, doch ist die Klägerin Universalerbin nach ihrem verstorbenen Mann. Die Beklagten sind je Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 786 KG L mit dem Grundstück 669/3 Garten. Auf der Liegenschaft der Klä... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29StVO §52 Z4a
Rechtssatz:
Das Vorbeibewegen an einem wohl in der gleichen Richtung, jedoch auf einer nicht als Fahrbahn zu qualifizierenden Landfläche fahrenden Kraftfahrzeug stellt kein Überholen im Sinne des Gesetzes dar.
Entscheidungstexte 8 Ob 59/82 Entscheidungstext OGH 30.09.1982 8 Ob 59/82 Veröff: ZVR 1983/320 S 360 ... mehr lesen...
Norm: StVO §50 Z8 litaStVO §52 lita
Rechtssatz: Das Gefahrenzeichen nach § 50 Z 8 lit a StVO kündigt eine beiderseitige Verengung der Fahrbahn an, normiert aber an sich keine Wartepflicht, wie dies etwa durch das Vorschriftszeichen des § 52 lit a Z 5 StVO geschieht. Das Gefahrenzeichen nach Paragraph 50, Ziffer 8, Litera a, StVO kündigt eine beiderseitige Verengung der Fahrbahn an, normiert aber an sich keine Wartepflicht, wie dies etw... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29StVO §52 lita Z4a
Rechtssatz:
Ein Überholen setzt nicht voraus, daß sich der Fahrzeuglenker nach dem Überholen wieder rechts vor dem überholten Fahrzeug einreiht. VwGH vom 27.01.1966, Z 674/65; Veröff: ZVR 1966/289 S 289 VwGH vom 27.01.1966, Ziffer 674 /, 65,; Veröff: ZVR 1966/289 S 289
Entscheidungstexte 8 Ob 252/80 Entscheidungstext OGH 23.04.... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litcStVO §52 Z23StVO §52 Z24
Rechtssatz:
Nach dem 2.Halbsatz des § 16 Abs 2 lit c StVO dürfen mehrspurige Fahrzeuge auf nicht durch Armzeichen oder Lichtzeichen geregelten Kreuzungen nur überholt werden, wenn die Kreuzung auf einer Vorrangstraße durchfahren wird oder wenn rechts zu überholen ist. Wenn der Gesetzgeber nur diese Ausnahmen von dem im ersten Halbsatz dieser Gesetzesstelle normierten Überholverbot gema... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs2 litcStVO §52 Z23StVO §52 Z24
Rechtssatz:
Die Regelung des Vorranges durch die Vorrangzeichen "Vorrang geben" (§ 52 Z 23 StVO) oder "Halt" (§ 52 Z 24 StVO) reicht für die Durchbrechung des im ersten Halbsatz des § 16 Abs 2 lit c StVO normierten Überholverbotes nicht hin. Die Regelung des Vorranges durch die Vorrangzeichen "Vorrang geben" (Paragraph 52, Ziffer 23, StVO) oder "Halt" (Paragraph 52, Ziffer 24, StVO) re... mehr lesen...
Norm: StVO §52 litb Z15StVO §53 Abs1 Z10
Rechtssatz:
Aus dem aufgestellten Verkehrszeichen "vorgeschriebene Fahrtrichtung" darf nicht wie aus dem Verkehrszeichen "Einbahnstraße" das Vorliegen einer Einbahnstraße abgeleitet und auf fehlender Gegenverkehr geschlossen werden.
Entscheidungstexte 8 Ob 12/80 Entscheidungstext OGH 08.05.1980 8 Ob 12/80 ... mehr lesen...
Norm: StVO §14 Abs3StVO §52 Z15StVO §53 Z10
Rechtssatz:
Ein kurzes Rückwärtsfahren ist zum Zweck des Einparkens im Hinblick auf die bestehende Parkraumnot und die Notwendigkeit der besten Ausnützung des vorhandenen Platzes (§ 23 Abs 1 StVO) auch auf einer Einbahnstraße, auf der ein Rückwärtsfahren sonst gemäß § 52 Z 15 StVO in Verbindung mit § 53 Z 10 StVO ausdrücklich verboten ist, im allgemeinen erlaubt. Ein kurzes Rückwärtsfahren ... mehr lesen...
Norm: StVO §52 Z5
Rechtssatz:
Das Verbotszeichen nach § 52 Z 5 StVO wird nur dort seinen Zweck erfüllen können, wo die Strecke, auf die es sich bezieht, ausreichend übersehen werden kann. Das Verbotszeichen nach Paragraph 52, Ziffer 5, StVO wird nur dort seinen Zweck erfüllen können, wo die Strecke, auf die es sich bezieht, ausreichend übersehen werden kann.
Entscheidungstexte 8 ... mehr lesen...
Norm: BStG §5StVO §52 lita Z9cStVO §52 lita Z9dStVO §98 Abs4
Rechtssatz:
Die Tragfähigkeit einer Brücke ohne angezeigte Beschränkungen des Gesamtgewichtes oder der Achslast muß so sein, daß die Brücke für Fahrzeuge mit nach kraftfahrrechtlichen Vorschriften zulässigem Gesamtgewicht und zulässiger Achslast in der gesamten Fahrbahnbreite und nicht nur bei Einhaltung einer für die Lastverteilung optimalen Fahrlinie gefahrlos befahrbar is... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §52 lita Z10a ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Der Schutzzweck der
Norm: des § 52 lit a Z 10 a StVO, die den Lenker eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine mit dem Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 10 a StVO angezeigte Geschwin... mehr lesen...
Norm: StVO §20 IA8StVO §52 lita Z10a
Rechtssatz:
Geschwindigkeitsbeschränkungen dienen unter anderem der leichteren und sicheren Meisterung gefährlicher Verkehrslagen, insbesondere durch die dadurch bedingte Verkürzung der Reaktionswege und Bremswege, der Erleichterung der rechtzeitigen gegenseitigen Wahrnehmung und gegenseitigen Anpassung der Verkehrsteilnehmer. Durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verschärft der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §52 lita Z9c ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Aufstellung eines Verbotszeichens nach § 52 lit a Z 9 c StVO vor einer Brücke durch eine Gemeinde in Erfüllung ihrer Verkehrssicherungspflicht. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §52 Z1 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Der Schutzzweck des Fahrverbotes "ausgenommen Linienbusse" bezieht sich unter anderem auch darauf, daß andere als derartige Fahrzeuge nicht einfahren.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...