Rechtssatz
Der Schutzzweck der Norm des § 52 lit a Z 10 a StVO, die den Lenker eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine mit dem Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 10 a StVO angezeigte Geschwindigkeit nicht zu überschreiten, liegt darin, alle Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden, die eine erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt.Der Schutzzweck der Norm des Paragraph 52, Litera a, Ziffer 10, a StVO, die den Lenker eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine mit dem Vorschriftszeichen nach Paragraph 52, Litera a, Ziffer 10, a StVO angezeigte Geschwindigkeit nicht zu überschreiten, liegt darin, alle Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden, die eine erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0027689Dokumentnummer
JJR_19790126_OGH0002_0080OB00220_7800000_001