Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §24 Abs3 litb;StVO 1960 §24 Abs3 litc;VStG §24;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Abänderung im Berufungsbescheid, dass das Kfz vorschriftswidrig GEHALTEN worden ist, ist zulässig, zumal dem Beschuldigten innerhalb der Verfolgungsverjährung vorgehalten wurde, er habe das Kfz vorschriftsw... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0335 E 20. Dezember 1985 RS 2 Stammrechtssatz Regelungszweck dieser Bestimmung ist die Vermeidung von Behinderungen der Ein- oder Ausfahrt in bzw. aus Häusern und Grundstücken. Ein als Verwaltungsübertretung zu ahndender Verstoß gegen § 24 Abs 3 lit b StVO liegt daher nur dann vor, wenn - nach den äußeren Merk... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 litb;
Rechtssatz: Ausführungen, dass es die Behörde unterlassen habe, konkrete Feststellungen zu treffen, in welchem Ausmaß der Pkw des Beschuldigten in die Hauseinfahrt hineinragte und wie breit diese ist, bzw. zu welchem Ausmaß die Hauseinfahrt noch frei war, um den Schluss zu ziehen, dass eine Behinderung der Ein- oder Ausfahrt eingetreten ist oder zu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs1;StVO 1960 §24 Abs3 litb;
Rechtssatz: Ein Parken auf dem gegenüberliegenden Fahrbahnrand lässt sich nach dem Wortsinne des § 24 Abs 3 lit b StVO 1960 nicht mit dem Parken VOR einer Haus- und Grundstückseinfahrt gleichstellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986180251.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs1;StVO 1960 §24 Abs3 litb;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob durch das Abstellen eines Fahrzeuges an dem einer Haus- oder Grundstückseinfahrt gegenüberliegenden Fahrbahnrand der Tatbestand des § 23 Abs 1 StVO erfüllt ist, wird darauf abzustellen sein, ob ein durchschnittlich ausgebildeter und geschickter Fahrzeuglenker ohne komplizierte Lenkman... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1139/62 E 28. März 1963 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Hauseinfahrt handelt, kommt es nur auf äußere Merkmale (Haustor, kein Randstein, abgeschrägter Gehsteig) an und nicht darauf, ob die Einfahrt auch tatsächlich als solche benutzt wird. sw ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Hernals, erkannte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 23. März 1982 - nachdem die Strafverfügung dieser Behörde vom 4. September 1981 zufolge rechtzeitig erhobenen Einspruches außer Kraft getreten war - schuldig, er habe am 10. Mai 1981 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 22.47 Uhr in Wien 17., Neuwaldegger Straße 23, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw vor einer Grundstückseinfahrt geparkt; er habe dadurch eine Verw... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 litb Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0008 E 21. September 1984 RS 1 Stammrechtssatz Das im § 24 Abs 3 lit b StVO 1960 festgelegte Parkverbot hat der Gesetzgeber ausschließlich an das Vorhandensein einer Haus- und Grundstückseinfahrt nicht aber an die Erlassung einer Verordnung oder eines Bescheides gebunden (Hinweis E 28.3.1963, 1139/62, E 17.... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt, vom 28. April 1983 wurde dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemacht, er habe vom 20. Dezember 1982 17.00 Uhr bis 21. Dezember 1982, 19.15 Uhr in Wien 2, Praterstraße 35 mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw vor einer Haus- und Grundstückseinfahrt geparkt; er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 3 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) begangen. In dem rechtzeit... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BodenmarkierungsV §14BodenmarkierungsV §5 Abs1BodenmarkierungsV §7aBodenmarkierungsV §8 Abs2StVO 1960 §24 Abs3 litbStVO 1960 §8 Abs4StVO 1960 §9 Abs1
Rechtssatz: Ausführungen darüber wie ein Radweg abzugrenzen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1985:1984020272.X01 Im RIS seit 13.12.2019 ... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 litbStVO 1960 §8 Abs4StVO 1960 §9 Abs1
Rechtssatz: Wird eine Haus- und Grundstückseinfahrt durch eine ununterbrochene Sperrlinie von der Fahrbahn getrennt, so liegt keine solche Einfahrt iSd § 24 Abs 3 lit b StVO vor, es darf daher davor geparkt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1985:1984020272.X03... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Hernals, erkannte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 14. Oktober 1981 - nachdem die Strafverfügung dieser Behörde vom 31. Juli 1981 zufolge rechtzeitig erhobenen Einspruches außer Kraft getreten war - schuldig, er habe am 19. Mai 1981 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 10.45 Uhr in Wien 17, Blumengasse 41, mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw vor einer Grundstückseinfahrt (Garage) geparkt; er habe dadurch eine Ve... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 litbStVO 1960 §89a Abs7
Rechtssatz: Das im § 24 Abs 3 lit b StVO 1960 festgelegte Parkverbot hat der Gesetzgeber ausschließlich an das Vorhandensein einer Haus- und Grundstückseinfahrt nicht aber an die Erlassung einer Verordnung oder eines Bescheides gebunden (Hinweis E 28.3.1963, 1139/62, E 17.10.1966, 968/65, sowie die Judikatur zu § 89 a Abs 7 St... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs3StVO 1960 §24 Abs3 litbVStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 3 StVO ist ein wesentliches Tatbestandsmerkmal, dass der Beschuldigte "gehalten" hat. Dass er ein Fahrzeug "abgestellt" hat, genügt nicht bei Angabe der Tat im Sinne des § 44a lit a VStG, weil dies auch ein "Parken" (m... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbrachte ab 31. Jänner 1981 einen Skiurlaub in Saalbach, Ortsteil Hinterglemm. Am 5. Februar 1981 wurde der in seinem Besitz befindliche, dem Kennzeichen nach bestimmte Pkw (ein Fahrzeug seiner Dienstgeberfirma), den er auf der Glemmertal-Landesstraße L 111 am Ortsende von Hinterglemm auf der rechten Fahrbahnseite in Fahrtrichtung Talschluß gesehen geparkt hatte, in Anwendung des § 89 a Abs. 2 StVO abgeschleppt. Am 7. Februar 1981 würde ihm das Fahrzeug nach Bez... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 litd Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):81/03/0054
Rechtssatz: Das Abstellen eines 1,70 m breiten Pkws auf einer höchstens 6,10 m breiten Fahrbahn, sodaß für den in beiden Richtungen fließenden Verkehr nur mehr eine Fahrbahnbreit von 4,40 m verbleibt, ist gesetzwidrig (§ 24 Abs 3 lit d StVO).... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Linz sprach mit Straferkenntnis vom 28. Juni 1974 aus, der Beschwerdeführer habe am 15. Februar 1974 in der Zeit von 8.20 Uhr bis 8.40 Uhr in Linz auf der Landstraße vor dem Hause Nr.... den Personenkraftwagen mit dem Kennzeichen L 2 .... in einem beschilderten Parkverbot geparkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159 (StVO), begangen. Gemäß § 99 Abs. 3 lit. leg. cit. werde gegen den Bes... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litaStVO 1960 §24 Abs3 lita
Rechtssatz: Ein Parkverbot im Sinne des § 24 Abs 1 lit a StVO gilt auch für den Bereich vor Hauseinfahrten und Grundstückseinfahrten innerhalb des angeordneten Parkverbots. Auf einen solchen Fall kann das E 12.4.1964, 2261/63, nach dem das gesetzliche Parkverbot gemäß § 24 Abs 3 lit a StVO für den Hauseigentümer und den Gr... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Salzburg erkannte mit Bescheid vom 12. März 1962 den Beschwerdeführer schuldig, am 11. Oktober 1961 um 11 Uhr 25 in Salzburg, Dreifaltigkeitsgasse, den Personenkraftwagen mit Kennzeichen W ... auf der linken Seite der Einbahnstraße geparkt zu haben, obwohl diese nur eine Breite von zwei Fahrstreifen aufweist, sohin die Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 3 lit. d Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159 (StVO), begangen zu haben. Die Behörde verhängte üb... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 litd
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 24 Abs 3 lit d StVO kann bei vernunftgemäßer Auslegung nur bedeuten, dass das Parken auch auf der linken Seite von Einbahnstraßen lediglich dann gestattet ist, wenn diese Einbahnstraße drei Fahrstreifen aufweist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1964:1963001617.X01 ... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs3 lita
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Hauseinfahrt handelt, kommt es nur auf äußere Merkmale (Haustor, kein Randstein, abgeschrägter Gehsteig) an und nicht darauf, ob die Einfahrt auch tatsächlich als solche benutzt wird. Schlagworte Parkverbot European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...