RS Vwgh 1983/9/21 81/03/0051

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Veröffentlicht am 21.09.1983
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs3 litd

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
81/03/0054

Rechtssatz

Das Abstellen eines 1,70 m breiten Pkws auf einer höchstens 6,10 m breiten Fahrbahn, sodaß für den in beiden Richtungen fließenden Verkehr nur mehr eine Fahrbahnbreit von 4,40 m verbleibt, ist gesetzwidrig (§ 24 Abs 3 lit d StVO). Handelt es sich um eine Durchzugsstraße in einem Wintersportort, die zu frequentierten Wintersportstätten führt, die auch von Autobussen angefahren werden, so müssen zwei Fahrstreifen a' 2,50 m frei bleiben. (Hinweis auf E vom 25.3.1983, 81/02/0265)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981030051.X01

Im RIS seit

04.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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