RS Vwgh 1986/6/13 86/18/0134

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Veröffentlicht am 13.06.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs3 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1139/62 E 28. März 1963 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Hauseinfahrt handelt, kommt es nur auf äußere Merkmale (Haustor, kein Randstein, abgeschrägter Gehsteig) an und nicht darauf, ob die Einfahrt auch tatsächlich als solche benutzt wird.

sw

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180134.X02

Im RIS seit

27.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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