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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §24 Abs3 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1139/62 E 28. März 1963 RS 1Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Hauseinfahrt handelt, kommt es nur auf äußere Merkmale (Haustor, kein Randstein, abgeschrägter Gehsteig) an und nicht darauf, ob die Einfahrt auch tatsächlich als solche benutzt wird.
sw
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180134.X02Im RIS seit
27.09.2006