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StVONorm
StVO 1960 §24 Abs1 litaRechtssatz
Ein Parkverbot im Sinne des § 24 Abs 1 lit a StVO gilt auch für den Bereich vor Hauseinfahrten und Grundstückseinfahrten innerhalb des angeordneten Parkverbots. Auf einen solchen Fall kann das E 12.4.1964, 2261/63, nach dem das gesetzliche Parkverbot gemäß § 24 Abs 3 lit a StVO für den Hauseigentümer und den Grundstückseigentümer für seine Einfahrt, die nur er allein benützen darf, nicht gilt, keine Anwendung finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001796.X01Im RIS seit
30.09.2021Zuletzt aktualisiert am
30.09.2021