RS Vwgh 1975/6/13 1796/74

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Veröffentlicht am 13.06.1975
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StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lita
StVO 1960 §24 Abs3 lita

Rechtssatz

Ein Parkverbot im Sinne des § 24 Abs 1 lit a StVO gilt auch für den Bereich vor Hauseinfahrten und Grundstückseinfahrten innerhalb des angeordneten Parkverbots. Auf einen solchen Fall kann das E 12.4.1964, 2261/63, nach dem das gesetzliche Parkverbot gemäß § 24 Abs 3 lit a StVO für den Hauseigentümer und den Grundstückseigentümer für seine Einfahrt, die nur er allein benützen darf, nicht gilt, keine Anwendung finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974001796.X01

Im RIS seit

30.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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