Entscheidungsgründe: Am 27.Mai 1993 ereignete sich im Ortsgebiet von L***** ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger mit seinem PKW und der Erstbeklagte mit einem von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der Kläger begehrte zuletzt Zahlung von S 56.372 (Reparaturkosten an seinem PKW S 47.872, pauschale Unkosten S 5.00, Schmerzengeld S 8.000) mit der
Begründung: , er habe von der (benachrangten) St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 7. Mai 1985 ereignete sich gegen 7,20 Uhr im 3. Wiener Gemeindebezirk im Bereich der Kreuzung Aspangstraße - Adolf Blamauergasse ein Verkehrsunfall, an dem Walter N*** als Lenker des PKW der Klägerin mit dem Kennzeichen W 448.446 und die Erstbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen W 638.971 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeugs. Der aus der Adolf Blamauergasse nach recht... mehr lesen...
Norm: BodenmarkierungsV §21StVO §9 Abs5StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3StVO §55 Abs2
Rechtssatz:
Sind die mehreren mit Richtungspfeilen versehenen Fahrstreifen nicht durch Sperrlinien, sondern nur durch Leitlinien getrennt, dann ist das Vorbeifahren an einem unter Vorrangsverzicht angehaltenen Fahrzeug auch nicht allein schon deshalb unzulässig, weil hiezu ein mit in die Gegenrichtung weisenden Richtungspfeilen versehener Fahrstreifen verwe... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §17 Abs4StVO §19 Abs1 IIaStVO §19 Abs4 IVa
Rechtssatz:
Das Vorbeifahrverbot des § 17 Abs 3 und Abs 4 StVO idF der 6.StVONov (früher § 17 Abs 3 erster und zweiter Fall StVO idF der StVONov 1964) geht nicht schlechthin der sonst bestehenden Regelung des Vorranges an der Kreuzung vor. Das Vorbeifahrverbot des Paragraph 17, Absatz 3 und Absatz 4, StVO in der Fassung der 6.StVONov (früher Paragraph 17, Absatz 3, er... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz:
Das Vorbeifahrverbot gemäß § 17 Abs 3 StVO gilt auch dann, wenn der Lenker eines Fahrzeuges ursprünglich gemäß § 18 Abs 3 StVO anhält, dann aber nach Wegfall der Voraussetzungen des § 18 Abs 3 StVO die Fahrt nicht fortsetzt, um im Sinne des § 17 Abs 3 StVO Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn auf einem Schutzweg zu ermöglichen. Das Vorbeifahrverbot gemäß Paragraph 17, Absatz 3, StVO gilt ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3StVO §19 Abs4 BIVc
Rechtssatz:
Bei Vorliegen eines Kolonnenrückstaues bis zu einer Querstraße ist das Vorbeifahrverbot des § 17 Abs 3 StVO auch in einer Vorrangstraße zu beachten. Bei Vorliegen eines Kolonnenrückstaues bis zu einer Querstraße ist das Vorbeifahrverbot des Paragraph 17, Absatz 3, StVO auch in einer Vorrangstraße zu beachten. VwGH vom 08.05.1975, 47/74; Veröff: ZVR 1975/137 S 203
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Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz:
Ein Vorbeifahrverbot besteht auch dann, wenn die Voraussetzungen für die Nichtbehinderung des Querverkehrs erst dadurch geschaffen wurden, daß ein anhaltendes Fahrzeug eine Lücke für den Querverkehr freimacht indem es auf den rechten Fahrstreifen vorfährt oder indem es ein Stück zurückfährt.
Entscheidungstexte 8 Ob 5/78 Entschei... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz:
Kein nach § 17 Abs 3, 2.Fall StVO, zu berücksichtigender Querverkehr bei jener Einmündung der Einbahnstraße die entgegen die Einbahnrichtung liegt. Kein nach Paragraph 17, Absatz 3, 2 Punkt F, a, l, l, StVO, zu berücksichtigender Querverkehr bei jener Einmündung der Einbahnstraße die entgegen die Einbahnrichtung liegt.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §19 Abs6 BVIgStVO §19 Abs8 BVIII
Rechtssatz:
Beim Freihalten einer Hausausfahrt durch andere Fahrzeuglenker handelt es sich (bloß) um einen nach § 19 Abs 8 StVO zu beurteilenden Verzicht der sich im fließenden Verkehr befindlichen Verkehrsteilnehmer auf den ihnen gemäß § 19 Abs 6 StVO zustehenden Vorrang. Beim Freihalten einer Hausausfahrt durch andere Fahrzeuglenker handelt es sich (bloß) um einen nach Paragr... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz:
Die Regelung des § 17 Abs 3 StVO gilt auch zugunsten der aus der Gegenrichtung kommenden, nach links in die Querstraße abbiegenden Verkehrsteilnehmer, die gleich dem Querverkehr zu behandeln sind (ZVR 1970/23; 8 Ob 196/73, 8 Ob7/75). Die Regelung des Paragraph 17, Absatz 3, StVO gilt auch zugunsten der aus der Gegenrichtung kommenden, nach links in die Querstraße abbiegenden Verkehrsteilne... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3StVO §19 Abs4 BIVc
Rechtssatz:
Das im Interesse des Querverkehrs aufgestellte Vorbeifahrtverbot des § 17 Abs 3 StVO idF der StVONov 1964 geht der Vorrangsregelung des § 19 Abs 4 StVO vor; wer das Vorbeifahrtverbot nach § 17 Abs 3 (§ 18 Abs 3) StVO zu beachten hat, kann nicht gegenüber einem Verkehrsteilnehmer, dessen Berechtigung zur Fortsetzung seiner Fahrt nicht in dieser Weise eingeschränkt ist, den... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz:
Aus den Vorschriften der §§ 17 Abs 3, 18 Abs 3 StVO läßt sich nicht entnehmen, daß sie auf ampelgeregelten Kreuzungen nicht gelten. Aus den Vorschriften der Paragraphen 17, Absatz 3, 18, Absatz 3, StVO läßt sich nicht entnehmen, daß sie auf ampelgeregelten Kreuzungen nicht gelten.
Entscheidungstexte 2 Ob 32/74 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z17StVO §17 Abs3
Rechtssatz:
Es ist Sache des an die Kreuzung herankommenden Fahrzeuglenkers, sich ihr so zu nähern, daß er die Verkehrslage im Kreuzungsbereich, insbesondere einen unschwer erkennbaren Rückstau rechtzeitig wahrnehmen und sein Verhalten darnach einrichten kann.
Entscheidungstexte 8 Ob 43/74 Entscheidungstext OGH 02.04.1974 8 Ob 43... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz:
Das Sich-Anschicken zum Anhalten ist nicht dem Zum-Stillstand-Bringen im Sinne des § 2 Abs 1 Z 26 StVO gleichzuhalten und löst daher noch nicht das Vorbeifahrverbot des § 17 Abs 3 (§ 18 Abs 3) StVO, 2.Fall, aus. Das Sich-Anschicken zum Anhalten ist nicht dem Zum-Stillstand-Bringen im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 26, StVO gleichzuhalten und löst daher noch nich... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs1StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz:
Das Vorbeifahrverbot des § 17 Abs 3 2.Fall StVO wird nur durch ein gemäß § 18 Abs 3 StVO angehaltenes Fahrzeug ausgelöst, nicht aber durch ein freiwillig unter Vorrangverzicht angehaltenes Fahrzeug; eine Verpflichtung zum Anhalten dem durch den Vorrangverzicht Begünstigten gegenüber kann auch nicht aus § 17 Abs 1 StVO abgeleitet werden (wie 8 Ob 101/72 und 8 Ob 241/72). Das Vo... mehr lesen...
Norm: StVO §16 Abs1 litcStVO §17 Abs3
Rechtssatz:
Unterscheidung Überholverbot nach § 16 Abs 1 lit c und Vorbeifahrverbot nach § 17 Abs 3 2.Fall StVO. Unterscheidung Überholverbot nach Paragraph 16, Absatz eins, Litera c und Vorbeifahrverbot nach Paragraph 17, Absatz 3, 2.Fall StVO.
Entscheidungstexte 8 Ob 1/73 Entscheidungstext OGH 23.01.1973 8 Ob 1/73 ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz:
Die Bestimmung des § 17 Abs 3, 2.Fall, StVO findet nur im Falle des § 18 Abs 3 StVO (Anhalten vor einer Querstraße auf Grund eines Rückstaues bis zu dieser Querstraße) Anwendung (ausdrückliche Ablehnung der Entscheidung 2 Ob 268/68 ZVR 1969/232 S 204). Die Bestimmung des Paragraph 17, Absatz 3, 2 Punkt F, a, l, l,, StVO findet nur im Falle des Paragraph 18, Absatz 3, StVO (Anhalten vor ein... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs1StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz:
Das Anhaltegebot des § 17 Abs 3, 2.Fall, StVO kann nicht im Wege einer ausdehnenden Auslegung auf Fälle angewendet werden, in denen das Anhalten eines Verkehrsteilnehmers vor einer Querstraße nicht durch § 18 Abs 3 StVO geboten war, sondern freiwillig erfolgte (unter ausdrücklicher Ablehnung der Entscheidung 2 Ob 268/68 ZVR 1969/232 S 204). Eine solche Verpflichtung zum Anhalt... mehr lesen...
Am 17. 9. 1969 gegen 18.30 Uhr stieß in der St. Julien-Straße in Salzburg der vom Kläger gelenkte PKW mit dem vom Erstbeklagten gelenkten PKW zusammen. Beide Lenker waren auch Halter ihres Fahrzeuges. Der Kläger begehrte Ersatz des Schadens an seinem PKW in der Höhe von S 10.322.-. Er behauptet das Alleinverschulden des Erstbeklagten. Die Beklagten wendeten Alleinverschulden des Klägers ein. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Gericht zweiter Instanz gab der Klage mit... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §17 Abs4StVO §18 Abs3StVO §19 Abs6 BVIg
Rechtssatz: Die in § 19 Abs 6 StVO beispielsweise angeführten Verkehrsflächen sind keine Querstraßen im Sinne der §§ 17 Abs 3 und 18 Abs 3 StVO. Die in Paragraph 19, Absatz 6, StVO beispielsweise angeführten Verkehrsflächen sind keine Querstraßen im Sinne der Paragraphen 17, Absatz 3 und 18 Absatz 3, StVO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3
Rechtssatz:
Die Regelung des § 17 Abs 3 StVO enthält keine Ausnahmebestimmungen für Fahrzeuge, die sich in einer Kolonne bewegen. Die Regelung des Paragraph 17, Absatz 3, StVO enthält keine Ausnahmebestimmungen für Fahrzeuge, die sich in einer Kolonne bewegen.
Entscheidungstexte 2 Ob 165/71 Entscheidungstext OGH 18.05.1972 2 Ob 165/71 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz:
Die im § 17 Abs 3 StVO unter Zitierung des § 18 Abs 3 StVO aufgestellte Regel ist aus Gründen der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs auch zur Beurteilung des dem Fall des § 18 Abs 3 StVO ähnlich gelagerten Falles heranzuziehen, daß an Fahrzeugen vorbeigefahren wird, die unter Verzicht auf ihren Vorrang angehalten haben, um den Querverkehr nicht zu behindern. Die im Paragraph 17, Absat... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3
Rechtssatz:
Das Verbot des Vorbeifahrens nach § 17 Abs 3 StVO gilt nicht nur für den Fall des Vorhandenseins eines erlaubten Querverkehrs. Das Verbot des Vorbeifahrens nach Paragraph 17, Absatz 3, StVO gilt nicht nur für den Fall des Vorhandenseins eines erlaubten Querverkehrs.
Entscheidungstexte 2 Ob 165/70 Entscheidungstext OGH 21.01.1971 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §17 Abs3 StVO 1960 §19 Abs1 StVO 1960 § 17 heute StVO 1960 § 17 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 17 gültig von 01.07.2005 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2005 StVO 196... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §3 B1f StVO 1960 §17 Abs3 StVO 1960 §18 Abs3 StVO 1960 §19 Abs1 StVO 1960 §19 Abs9 StVO 1960 § 3 heute StVO 1960 § 3 gültig ab 31.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2011 StVO 1960 § 3 gültig von 01.07.2005 bis 30.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2005 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 G StVO 1960 §3 B1f StVO 1960 §17 Abs3 StVO 1960 §18 Abs3 EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959 StVO 1960 § 3 heute StVO 1960 § 3 gültig ab 31.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2011... mehr lesen...
Norm: StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3
Rechtssatz:
"Querstraße" im Sinne der §§ 17 Abs 3 und 18 Abs 3 StVO ist auch eine einmündende, die andere Straße nicht überschneidende Verkehrsfläche (vgl 2 Ob 51/66). "Querstraße" im Sinne der Paragraphen 17, Absatz 3 und 18 Absatz 3, StVO ist auch eine einmündende, die andere Straße nicht überschneidende Verkehrsfläche vergleiche 2 Ob 51/66).
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Norm: StVO §17 Abs3
Rechtssatz:
§ 17 Abs 3 StVO soll die Herbeiführung oder die Vergrößerung einer Gefahr für den die Fahrbahn überquerenden Fußgänger verhindern. Paragraph 17, Absatz 3, StVO soll die Herbeiführung oder die Vergrößerung einer Gefahr für den die Fahrbahn überquerenden Fußgänger verhindern.
Entscheidungstexte 11 Os 115/66 Entscheidungstext OGH 04.10.196... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 idF StVONov 1964 §17 Abs3
Rechtssatz:
In der Gesamtschau der Bestimmungen der StVO 1960 neuer Fassung bedeutet das durch die Novelle eingeführte Verbot des Vorbeifahrens gemäß § 17 Abs 3 des Gesetzes eine weitere Ausnahme von der Vorrangsregelung des § 19 Abs 5 des Gesetzes, wenn auch die Fassung dieser Vorschrift durch die Novelle nicht ausdrücklich geändert worden ist. In der Gesamtschau der Bestimmungen der StVO 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §17 Abs3StVO §18 Abs3 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Erst durch die Novelle BGBl Nr 204/1964 und die Änderung der Bestimmung des § 17 Abs 3 wurde Klarheit in der Richtung geschaffen, daß auch das Vorbeifahren an Fahrzeugen, die... mehr lesen...