Norm
StVO §17 Abs3Rechtssatz
Das Verbot des Vorbeifahrens nach § 17 Abs 3 StVO gilt nicht nur für den Fall des Vorhandenseins eines erlaubten Querverkehrs.Das Verbot des Vorbeifahrens nach Paragraph 17, Absatz 3, StVO gilt nicht nur für den Fall des Vorhandenseins eines erlaubten Querverkehrs.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0074477Dokumentnummer
JJR_19710121_OGH0002_0020OB00165_7000000_003