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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.06.2023, GZen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 08.08.2023, 13:00 Uhr, an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 30.06.2023, GZen. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 08.08.2023, 13:00 Uhr, an, zu welcher der Antra... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 30.06.2023, GZen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.08.2023 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde und in deren Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. römisch eins.1. Mit Schriftsatz vom 30.06.2023, GZen. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlun... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 15.06.2022, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 02.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. römisch eins.1. Mit Schriftsatz vom 15.06.2022, Zl. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 02.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 24.06.2022, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. römisch eins.1. Mit Schriftsatz vom 24.06.2022, Zl. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 04.07.2022, Zlen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. römisch eins.1. Mit Schriftsatz vom 04.07.2022, Zlen. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.08.2022 an, zu welcher die Antragstell... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 04.07.2022, Zl. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. römisch eins.1. Mit Schriftsatz vom 04.07.2022, Zl. römisch 40 beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin a... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. In der mündlichen Verhandlung am 26.06.2023 zur GZ. XXXX wurde eine für die Übersetzungskanzlei des Antragstellers anwesende Dolmetscherin vom Leiter der Gerichtsabteilung XXXX mit der schriftlichen Übersetzung eines von der Rechtsvertretung des Beschwerdeführers als Beweismittel vorgelegten (Youtube-)Videos beauftragt. römisch eins.1. In der mündlichen Verhandlung am 26.06.2023 zur GZ. römisch ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.01.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 03.02.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin für die Sprache Farsi geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 24.01.2023, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 03.02.2023 an, zu welcher die Antra... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 10.08.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 29.08.2023 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nac... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.04.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.06.2023 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher für die Sprache Arabisch geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 25.04.2023, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.06.2023 an, zu welcher der Antragste... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.02.2022, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.03.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 25.02.2022, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.03.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmets... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 06.06.2023, GZen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 22.06.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 06.06.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 22.06.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wo... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 28.04.2023 wurde die Antragstellerin von der Evidenzstelle des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem Verfahren zur GZ. XXXX mit der schriftlichen Übersetzung von einem Spruchteil eines Erkenntnisses vom Deutschen in die paschtunische Sprache bis 04.05.2023 um 8:00 Uhr beauftragt. Die von der Antragstellerin erbrachte schriftliche Übersetzung übermittelte sie am 02.05.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.04.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.06.2023 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher für die Sprache Arabisch geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 25.04.2023, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.06.2023 an, zu welcher der Antragste... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.08.2022, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.08.2022 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher für die Sprache Bengali geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 17.08.2022, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.08.2022 an, zu welcher der Antragstel... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.08.2022, GZen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin für die Sprache Dari geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 03.08.2022, GZen. römisch 40 und römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.08.20... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die Tätigkeit als Dolmetscherin im Rahmen von am Bundesverwaltungsgericht geführten Beschwerdeverfahren machte die Antragstellerin gebührenrechtliche Ansprüche geltend, wies dabei jedoch durchgehend keine Umsatzsteuer aus. 2. Den gebührenrechtlichen Anträgen der Antragstellerin wurde – nach allfälligen Korrekturanforderungen – stets durch Auszahlung des beantragten Betrages entsprochen. 3. Am 29.03.... mehr lesen...