Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.12.2022, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine Beweisaufnahme für den 15.12.2022 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (für die Sprache Französisch) geladen wurde und in deren Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. 1. Mit Schriftsatz vom 13.12.2022, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine Beweisaufnahme für den 15.12.2022 an, zu ... mehr lesen...