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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 06.12.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.12.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen und in dessen Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. römisch eins.1. Mit Schriftsatz vom 06.12.2021, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.07.2021, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, für den 15.07.2021 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 16.11.2021, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, für den 10.12.2021 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12.01.2022, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 18.01.2022 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss sein... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Am 03.11.2021 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung im Verfahren zur GZ. XXXX statt, zu welcher der Beschwerdeführer jedoch nicht erschienen ist und im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungieren hätte sollen. römisch eins.1. Am 03.11.2021 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung im Verfahren zur GZ. römisch 40 ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Am 03.11.2021 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung im Verfahren zur GZ. XXXX statt, zu welcher der Beschwerdeführer jedoch nicht erschienen ist und im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungieren hätte sollen. römisch eins.1. Am 03.11.2021 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung im Verfahren zur GZ. römisch 40 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.08.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.09.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrift... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.09.2021, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.06.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Innsbruck, eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.06.2021, 11:30 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde und in dessen Rahmen sie auch als Dolmetscherin fungierte. 2. Am 11.07.2021 brachte die Antragstellerin die gegenständliche Honorarnote betreffend ihre Teilnahme an der Verhandlung vom 29.06.2021, GZ. XXXX , im We... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.08.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 12.10.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ver... mehr lesen...