Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.04.2024, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 13.05.2024 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss ihrer Tä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.) Mit Schriftsätzen vom 27.02.2024, GZ. XXXX sowie GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht für den 28.05.2024 zwei Beschwerdeverhandlungen an, zu welchen die Antragstellerin jeweils als Dolmetscherin für die Sprache Paschto geladen wurde. Bereits in den Ladungen erfolgte der Hinweis, dass der Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von vier Wochen nach Abschluss ihrer Tä... mehr lesen...