Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2006/09/0139 römisch eins. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2006/09/0139 protokollierte Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland anhängig; im zugrunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren wurden über die mitbeteiligten Parteien zunächst Geldstrafen gemäß dem dritten Strafsatz des §28 Abs1 Z1 litb iVm §18 Abs1 AuslBG verhängt. Mit dem vor dem Verwaltungsger... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs1 EMRK Art7 AuslBG §18, §28 Abs1 Z1 litb, §32a B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 18 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2012 zule... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer, ein emeritierter römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer, ein emeritierter Universitätsprofessor, wurde von der Bundesregierung im Jahre 2003 gemäß §21 Abs6 Z2 UniversitätsG 2002 für eine Funktionsperiode von fünf Jahren zum Mitglied des Universitätsrates der Medizinischen Universität Wien bestellt. 2. Mit dem hier bekämpften Bescheid der (damaligen) Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 28. D... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art18 Abs1 B-VG Art19 B-VG Art83 Abs2 EMRK Art6 Abs1 / Allg EMRK Art7 EMRK Art10 UniversitätsG 2002 §21 Abs14 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer vom 6. April 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, gegen Berufspflichten verstoßen sowie Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes beeinträchtigt zu haben, indem er: römisch eins. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer vom 6. April 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, gegen Berufspflichten verstoßen sowie Ehr... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien EMRK Art7 EMRK Art10 DSt 1990 §5, §59 StPO §281 Abs1 Z4 EMRK Art. 6 heute EMRK Art. 6 gültig ab 01.05.2004 EMRK Art. 7 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Graz. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 9. Dezember 2002 wurde er der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt und über ihn die Disziplinarstrafe des schriftlichen Verweises verhängt, weil er seiner Mandantin das Abgehen von einer Pauschalhonorarvereinbarung angedroht habe. Mit rechtskräftigem Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Di... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art7 DSt 1990 §16, §41, §66 EMRK Art. 7 heute EMRK Art. 7 gültig ab 01.05.2004
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Androhun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 18. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe römisch eins. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 18. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "in seinem namens seiner Mandantschaft, der K M Ltd. am 9. Juli 2003 an die S-Warenhandelsgesellschaft m.b.H. in ... wegen einer Warenforderu... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien EMRK Art7 DSt 1990 §1, §3 RAO §9, §16RechtsanwaltstarifG §1 Abs2 EMRK Art. 6 heute EMRK Art. 6 gültig ab 01.05.2004 EMRK Art. 7 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 13. Dezember 2004 wurde der Beschwerdeführer des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldbuße in Höhe von € 1.000,- sowie zum Ersatz der Kosten des Disziplinarverfahrens verurteilt, weil römisch eins. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltska... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 18. Juni 2004, das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält, wurde der Beschwerdeführer des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldbuße in Höhe von € 2.500,- sowie zum anteiligen Ersatz der Kosten des Disziplinarverfahrens verurteilt, weil er römisch eins. 1.1. Mit Erkenntnis des Diszip... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 13. Dezember 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe: römisch eins. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 13. Dezember 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe: "1. zu D 49/01 von Teilnehmern an einem Glücksspiel einbezahlte Beträge von schlussendlich zusammen ATS 152... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art7, Art10 RAO §9 DSt 1990 §1RL-BA 1977 §2 EMRK Art. 7 heute EMRK Art. 7 gültig ab 01.05.2004 RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art7, Art8, Art10DSt 1990 §1, §3 EMRK Art. 7 heute EMRK Art. 7 gültig ab 01.05.2004
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: StGG Art5 EMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien, Art6 Abs3 litd EMRK Art7 DSt 1990 §16 Abs6, §51 RAO §10 Abs2RL-BA 1977 §3 StPO §229 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 EMRK Art. 6 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Tirol. Am 22. September 2000 wurde er beim Disziplinarrat der Tiroler Rechtsanwaltskammer (im Folgenden: Disziplinarrat) angezeigt. Der Anzeige lag der Vorwurf zugrunde, er habe sich in einem Schreiben an eine Gegenpartei einer unsachlichen Ausdrucksweise bedient. Mit Schreiben des Disziplinarrates vom 19. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer von der Disziplinaranzeige und der Bestellung eines Untersu... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien EMRK Art7, Art10DSt 1990 §16 Abs6 RAO §9 RL-BA 1977 §2 StGB §34 Abs2 EMRK Art. 6 heute EMRK Art. 6 gültig ab 01.05.2004 EMRK Art. 7 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich vom 17. Dezember 2003 zu einer Geldbuße in der Höhe von € 4.000,- und zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt, weil er die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes begangen habe, indem er Fremdgelder nicht fristgerecht an seine Klienten zur Auszahlung gebracht habe. Entgegen ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art7 DSt 1990 §1 Abs1 EMRK Art. 7 heute EMRK Art. 7 gültig ab 01.05.2004
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
nicht fristger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Bescheid des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 31. Jänner 2001, Zl. D 126/99, wurde er der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von ATS 15.000,- verurteilt, weil er in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien sowohl I W, als auch A L verteidigt habe, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 7. November 2003 wurde er schuldig erkannt: römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 7. November 2003 wurde er schuldig erkannt: "er hat für eine von ihm im eigenen Namen ohne Auftrag seiner ehemaligen Klientin H D im Verfahre... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung EMRK Art6 Abs1 / Verwaltungsakt EMRK Art7, Art14 RAO §9 Abs1, §10 Abs1, §19 Abs1 StPO §39 Abs3 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art83 Abs2 EMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien EMRK Art7 DSt 1990 §1, §63, §64 RAO §10 RL-BA 1977 §10 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 7. November 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt: römisch eins. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 7. November 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt: "er hat am 13.12.2000 anlässlich seiner Zeugenvernehmung vor dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern als Finanzstrafbehörde erster Instanz al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 19. November 2003 zu einer Geldbuße in der Höhe von € 2.000,- und zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt, weil er Ehre und Ansehen des (Rechtsanwalt-)Standes verletzt habe, indem er eine "Darstellung von zwei im Wasser stehenden Frauen mit (...) bis zu den Knien reichenden Brüsten und dem Text 'Why Women Shouldn't Take Viagra'" in seine Kanzleihome... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien EMRK Art6 Abs2 EMRK Art6 Abs3 litd EMRK Art7 DSt 1990 §1 RAO §9 Abs2 EMRK Art. 6 heute EMRK Art. 6 gültig ab 01.05.2004 EMRK Art. 6 heute ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art83 Abs2 StGG Art17a EMRK Art7, Art10 Abs2DSt 1990 §1 Abs1 RAO §8, §10 Abs2, §15 ZPO §31 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gülti... mehr lesen...
Begründung: I. Erstbeschwerdeführer und Erstantragsteller ist der "Verein 'Familienversorgung 1936' zur Antragstellung und Verwaltung von Leistungen aus dem Entschädigungsfonds", der - gemäß dem Parteienvorbringen im Antrag an die Schiedsinstanz für Naturalrestitution - "am 17. Juni 2003 rechtswirksam entstanden ist". römisch eins. Erstbeschwerdeführer und Erstantragsteller ist der "Verein 'Familienversorgung 1936' zur Antragstellung und Verwaltung von Leistungen aus ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/16 Sonstiges
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEMRKHabsburgerGStiftungs- und FondsreorganisationsG §6, §7StV Wien 1955 Art10 VfGG §62 Abs1 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gü... mehr lesen...