Entscheidungen zu § 9 UWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 661-690 von 1.030

RS OGH 1978/7/4 4Ob338/78, 4Ob363/78, 4Ob401/86, 4Ob19/88, 4Ob69/88, 4Ob118/69, 4Ob12/92, 4Ob86/92,

Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Die im § 9 UWG angeführten Bezeichnungen sind wegen der ihnen zukommenden Namensfunktion nur dann geschützt, wenn sie Unterscheidungskraft besitzen, also etwas Besonders, Individuelles an sich haben, das sie schon ihrer Art nach dazu eignet, ihren Träger von anderen Personen zu unterscheiden (DVO - DVW Datenverarbeitung). Entscheidungstexte 4 Ob 338/78 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1978

RS OGH 1978/7/4 4Ob338/78, 4Ob322/80, 4Ob372/85, 4Ob395/87, 4Ob26/92, 4Ob80/92, 4Ob86/92

Norm: UWG §9 B2UWG §9 C1
Rechtssatz: Bei der Prüfung, ob die Verbindung an sich nicht schutzfähiger Bestandteile eine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt, ist es wesentlich, ob bei dieser "Neubildung" auf Grund der Art der Benützung der Bestandteile deren sonstige Bedeutung so in den Hintergrund tritt oder eine sonst unverständliche Buchstabengruppe einen solchen Sinngehalt erlangt, daß sie geeignet ist, auf ein bestimmtes Unternehmen hin... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1978

RS OGH 1978/7/4 4Ob338/78

Norm: UWG §9 B2UWG §9 C1
Rechtssatz: Der Beurteilung der für die Namensfunktion wesentlichen Unterscheidungskraft ist der volle Firmenwortlaut, auf dessen Schutz sich der erhobene Unterlassungsanspruch stützt, zugrundezulegen; hiebei muß berücksichtigt werden, daß die besondere Art der Zusammenstellung der Firmenbestandteile - gegebenenfalls auch an sich nicht schutzfähiger Bestandteile - die notwendige Unterscheidungskraft herbeiführen kann (D... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1978

RS OGH 1978/7/4 4Ob338/78, 4Ob84/95, 4Ob202/97b, 4Ob390/97z

Norm: UWG §9 B2UWG §9 C1
Rechtssatz: Buchstabenzusammensetzung, die lautlich nicht aussprechbar sind, fehlt nur dann die Namensfunktion von Natur aus, wenn ihre Bedeutung ohne Kenntnis der vollständigen Bezeichnung unverständlich bleibt. (DVO-DVW Datenverarbeitung). Entscheidungstexte 4 Ob 338/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 4 Ob 338/78 Veröff: ÖBl 1979,47 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1978

RS OGH 1978/3/7 4Ob314/78

Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Auch an sich nicht unterscheidungskräftige Bestandteile können durch ihren Zusammenhang den Gesamteindruck und die daraus sich ergebende Verwechslungsgefahr beeinflussen. Entscheidungstexte 4 Ob 314/78 Entscheidungstext OGH 07.03.1978 4 Ob 314/78 Veröff: JBl 1979,205 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.1978

RS OGH 1978/3/7 4Ob314/78

Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Auch eine Wortbildmarke darf nicht in einer zergliedernden Betrachtungsweise in einzelne Teile zerlegt sondern muß nach dem Gesamteindruck beurteilt werden und es muß das Ausmaß des Einflusses der einzelnen Teile auf den Gesamteindruck beachtet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 314/78 Entscheidungstext OGH 07.03.1978 4 Ob 314/78 Beisatz: dobbel-matic ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.1978

RS OGH 1978/3/7 4Ob314/78

Norm: UWG §9 C3aWaschmittelkennzeichenV allg
Rechtssatz: Die in der WaschmittelkennzeichenV vorgeschriebenen Angaben schließen insbesondere das Entstehen eines irrigen Eindruckes über den Bestand oder Nichtbestand besonderer Zusammenhänge zwischen den Unternehmungen, aus welchen die sich gegenüberstehenden Produkte stammen, keineswegs aus. Entscheidungstexte 4 Ob 314/78 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.1978

RS OGH 1978/2/7 4Ob418/77, 4Ob314/78, 17Ob10/11m

Norm: MSchG §14UWG §9 C3a
Rechtssatz: Stehen bei einer Wort-Bild-Marke die bildlichen und die wörtlichen Bestandteile mehr oder weniger gleichberechtigt nebeneinander, dann sind nicht nur jene Zeichen als mit dieser Marke verwechselbar ähnlich anzusehen, die nach ihrem Gesamteindruck eine Verwechslungsgefahr hervorrufen, sondern auch jene, die entweder nur die bildlichen oder nur die wörtlichen Teile dieser Marke in verwechselbarer Weise wieder... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.02.1978

RS OGH 1977/12/20 4Ob405/77

Norm: UWG §9 C1UWG §9 C3c
Rechtssatz: Der Ortsangabe kommt bei Bier eine wesentlich stärkere Unterscheidungskraft zu als bei der Mehrzahl anderer Produkte. Entscheidungstexte 4 Ob 405/77 Entscheidungstext OGH 20.12.1977 4 Ob 405/77 Veröff: ÖBl 1978,99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079126 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1977

RS OGH 1977/12/20 4Ob405/77

Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: In der Bierbezeichnung "Löwenbrauerei - Neu - Ulm" muß der Ortsangabe eine den Gesamteindruck so stark bestimmte Bedeutung beigelegt werden, daß eine Verwechslungsgefahr mit der Marke und dem Firmenschlagwort "Löwenbräu" als nicht gegeben anzunehmen ist, da die angesprochenen Interessenten ausreichend erkennen werden, daß es sich bei den mit den sich gegenüberstehenden Bezeichnungen vertriebenen Waren um Produkte ve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1977

RS OGH 1977/12/20 4Ob405/77

Norm: UWG §9 C1UWG §9 C3a
Rechtssatz: Bei Waren, bei denen der Herkunft und der Erzeugungsstätte vom angesprochenen Publikum keine den Kaufentschluß beeinflussende Bedeutung hinsichtlich ihrer Güte und dergleichen beigelegt wird, trägt die Angabe darüber auch nicht wesentlich zur Unterscheidungskraft der Bezeichnung bei, unter der diese Waren vertrieben werden. Entscheidungstexte 4 Ob 405/7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1977

RS OGH 1977/12/20 4Ob401/77, 4Ob339/79, 4Ob338/79, 4Ob375/80

Norm: UWG §9 C2
Rechtssatz: Für die Erlangung der Verkehrsgeltung reicht die Glaubhaftmachung eines "entsprechenden Werbeaufwandes durch viele Jahre" ebensowenig aus wie etwa der Umstand, daß jemand ein bestimmtes Wort erfunden und als einziger gebraucht hat ("die Küche"). Entscheidungstexte 4 Ob 401/77 Entscheidungstext OGH 20.12.1977 4 Ob 401/77 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1977

RS OGH 1977/12/20 4Ob405/77

Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Biermarken "Löwenbräu" und "Löwenbrauerei-Neu-Ulm" nicht verwechselbar ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 405/77 Entscheidungstext OGH 20.12.1977 4 Ob 405/77 Veröff: ÖBl 1978,99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079202 Dokumentnummer JJR_19771220_OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1977

RS OGH 1977/12/6 4Ob404/77

Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: "Dorle" für Parfümerien mit "Dorett" für Haarspray "verwechselbar" ähnlich. Entscheidungstexte 4 Ob 404/77 Entscheidungstext OGH 06.12.1977 4 Ob 404/77 Veröff: ÖBl 1978,97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079118 Dokumentnummer JJR_19771206_OGH0002... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1977

RS OGH 1977/11/22 4Ob377/77, 4Ob308/81, 4Ob342/83, 4Ob358/84, 4Ob110/88, 4Ob108/03s, 4Ob213/05k, 7Ob

Norm: ABGB §43 AABGB §43 CPartGUWG §9 B1
Rechtssatz: Unbefugt ist jeder Gebrauch des Namens oder des wesentlichen Namensbestandteiles, der weder auf eigenem Recht beruht noch vom berechtigten Namensträger gestattet wurde. Dem Namensträger muss immer ein Interesse am Nichtgebrauch seines Namens durch wen immer dann zugebilligt werden, wenn - auch ohne direkte Verwechslungsgefahr - der Anschein ideeller oder wirtschaftlicher Beziehungen zwischen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1977

RS OGH 1977/11/22 4Ob398/77, 4Ob340/79, 4Ob325/82, 4Ob1056/95, 4Ob2339/96s, 4Ob32/98d, 4Ob52/98w, 4O

Norm: UWG §1 C2UWG §9 C4aUWG §9 C4b
Rechtssatz: Derjenige, der beim Erwerb eines Markenrechtes sittenwidrig vorging, kann ein Untersagungsrecht gemäß § 9 UWG nicht auf diesen Erwerb stützen, weil er sich in einem solchen Fall der Marke nicht "befugterweise" im Sinn dieser Gesetzesstelle bedient. Entscheidungstexte 4 Ob 398/77 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 4 Ob 398/77 Veröff:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1977

TE OGH 1977/11/22 4Ob377/77

Die klagende "Österreichische Volkspartei, Landesparteileitung Niederösterreich" behauptet, der Erstbeklagte Kurt W habe die Zweitbeklagte "Volkspartei- Wahlgemeinschaft M, Liste Kurt W" für die Gemeinderatswahl am 16. November 1975 in der Stadtgemeinde M gegrundet und dabei den wesentlichen Bestandteil des Namens der klagenden Partei ("Volkspartei") widerrechtlich verwendet. Er habe damit das Namensrecht der klagenden Partei verletzt, so daß die Beklagten schuldig seien, jede Verwend... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.11.1977

RS OGH 1977/11/8 4Ob396/77, 4Ob302/86, 4Ob222/03f, 4Ob10/14w, 4Ob9/14y, 4Ob36/14v, 4Ob49/14f, 4Ob180

Norm: UWG §9 C1UWG §9 C3a
Rechtssatz: Ob eine Marke unterscheidungskräftig ist, muss gemäß dem § 1 Abs 2 MSchG unter Berücksichtigung aller Tatumstände nach Maßgabe der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise beurteilt werden. Entscheidend ist daher nicht so sehr, ob die Marke an sich Unterscheidungskraft besitzt, sondern vor allem, ob sie im Geschäftsverkehr als Zeichen der Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen aufgefasst werden kann. Be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1977

RS OGH 1977/9/13 4Ob353/77

Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Zahlen (ebenso wie Buchstaben) werden vom Geschäftsverkehr regelmäßig als Typenangaben, Mengenangaben, Sortenangaben, Qualitätsangaben oder Größenangaben aufgefaßt und sind daher nur ausnahmsweise - insbesondere im Falle ihrer Verkehrsgeltung - zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen geeignet ("Bouchet" - "3 x 3 choco-bouchees"). Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1977

RS OGH 1977/9/13 4Ob353/77

Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Bei vollständiger Übernahme eines fremden Zeichens in eine andere Bezeichnung wird die Verwechslungsgefahr regelmäßig auch dann nicht beseitigt, wenn der Übernehmer seinen Namen, seine Firma oder seinen Wohnort hinzusetzt. Farblose Zusätze dieser Art werden erfahrungsgemäß kaum beachtet und so tragen Beisätze dieser Art sehr oft sogar zu einer noch größeren Verwirrung des Geschäftsverkehrs bei ("Bouchet" - "3 x 3 ch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1977

RS OGH 1977/6/14 4Ob352/77, 4Ob366/77

Norm: UWG §9 C2
Rechtssatz: Bei einer der Umgangssprache entnommenen Gattungsbezeichnung ist es erforderlich, daß der weitaus überwiegende Teil der angesprochenen Verkehrskreise - und nicht etwa bloß ein nicht unbeträchtlicher Teil - in der von den Klägern geführten Unternehmensbezeichnung ein eindeutiger Hinweis auf das Unternehmen der Kläger erblickt, sodaß das Zeichen, wenn es von einem anderen Unternehmen verwendet wird, trotzdem dem Untern... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.06.1977

RS OGH 1977/6/14 4Ob330/77

Norm: UWG §9 B4UWG §9 B6
Rechtssatz: Das englische Wort "his" wird von weiten Kreisen auch der österreichischen Bevölkerung gerade im Zusammenhang mit Herrenbekleidung weniger als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen aufgefaßt als vielmehr im Sinne einer Angabe über die Zweckbestimmung der so bezeichneten Ware - eben einer Kleidung "für ihn" - verstanden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.06.1977

RS OGH 1977/6/14 4Ob330/77, 4Ob363/79, 4Ob1099/95

Norm: UWG §9 C3aUWG §9 C3c
Rechtssatz: Keine Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Unternehmensbezeichnungen bzw Markenbezeichnungen "his" und "h.i.s."; da abgekürzte Unternehmensbezeichnungen oder Warenzeichen im Geschäftsverkehr üblicherweise ohne Abkürzungspunkte geschrieben werden, kommt den drei Punkten bei Wahrnehmung des beanstandeten Zeichens ein besonderer Auffälligkeitswert zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.06.1977

RS OGH 1977/6/14 4Ob324/77

Norm: UWG §9 D2
Rechtssatz: Es hat zwar grundsätzlich jedermann das Recht, sich unter seinem Namen im Geschäftsverkehr zu betätigen, doch darf der Name nur in einer solchen Weise gebraucht werden, daß dadurch nach Möglichkeit Verwechslungen mit dem Name oder der Firma, die ein anderer befugterweise benützt, vermieden werden (Firma Novotny - Firma Nowotny). Entscheidungstexte 4 Ob 324/77 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.06.1977

RS OGH 1977/5/17 4Ob346/77

Norm: UWG §9 C1UWG §9 C5
Rechtssatz: Bei Zusammentreffen mehrerer besonderer Bezeichnungen ist grundsätzlich jene geschützt, die früher gebraucht wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 346/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 346/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079012 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1977

RS OGH 1977/5/17 4Ob346/77, 4Ob349/79

Norm: UWG §9 B4UWG §9 C1
Rechtssatz: Die Wortverbindung "Werbehaus" hat nur die Bedeutung eines Hinweises auf den Gegenstand des Unternehmens (etwa wie "Werbebüro" "Werbegesellschaft", "Werbeagentur", oder auch "Möbelhaus", "Teppichhaus", "Fotohaus" usw), ohne die Eigenschaft zu besitzen, ein bestimmtes Unternehmen dieser Branche zu identifizieren und als solches zu kennzeichnen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1977

RS OGH 1977/5/17 4Ob346/77, 4Ob349/79

Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Angaben über den Betriebsgegenstand reichen erfahrungsgemäß nicht aus, dem Durchschnittsinteressenten ersichtlich zu machen, mit welchem Unternehmen er es zu tun hat und ein bestimmtes Unternehmen von einem anderen zu unterscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 346/77 Entscheidungstext OGH 17.05.1977 4 Ob 346/77 4 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1977

TE OGH 1977/3/29 4Ob321/77

Der Verein "Austria Ski Pool" ist seit 16. Dezember 1972 Inhaber einer einen stilisierten Adler darstellenden Bildmarke ("Adlermarke") und verwendet diese Marke als Verbandmarke. Die klagende Partei behauptet, sie habe vom Austria Ski Pool die Lizenz zur ausschließlichen Verwendung der Adlermarke für die von ihr erzeugten Skistöcke und Skihandschuhe erhalten. Die beklagte Partei gebrauche diese Marke mißbräuchlich für die von ihr vertriebenen Handschuhe, die den von der klagenden Pa... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.03.1977

RS OGH 1977/3/22 4Ob318/77, 4Ob31/97f

Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: § 9 UWG hat den Zweck, die Möglichkeit zu unterbinden, daß jemand den guten Ruf eines anderen Unternehmens zur Herbeiführung von Verwechslungen benützt, um das eigene Unternehmen zu fördern oder durch Herbeiführung von Verwechslungen dem geschäftlichen Ansehen des anderen Unternehmens zu schaden. Entscheidungstexte 4 Ob 318/77 Entscheidungstext OGH 22.03... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1977

RS OGH 1977/3/22 4Ob318/77, 4Ob51/92

Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Die Beurteilung einer durchgreifenden Verschiedenheit der vertriebenen Waren ist auf den tatsächlichen und nicht auf den möglichen Betriebsgegenstand abzustellen. Wenn auch die mögliche Entwicklung eines "lebenden Unternehmens" in Rechnung gestellt werden muß, so ist doch nicht jede nur denkbare Erweiterungsmöglichkeit, sondern nur eine solche zu berücksichtigen, für die im Einzelfall bereits ernsthafte Anhaltspunkt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1977

Entscheidungen 661-690 von 1.030

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