RS OGH 1978/3/7 4Ob314/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.1978
beobachten
merken

Norm

UWG §9 C3a
WaschmittelkennzeichenV allg

Rechtssatz

Die in der WaschmittelkennzeichenV vorgeschriebenen Angaben schließen insbesondere das Entstehen eines irrigen Eindruckes über den Bestand oder Nichtbestand besonderer Zusammenhänge zwischen den Unternehmungen, aus welchen die sich gegenüberstehenden Produkte stammen, keineswegs aus.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 314/78
    Entscheidungstext OGH 07.03.1978 4 Ob 314/78
    Veröff: JBl 1979,205

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0079108

Dokumentnummer

JJR_19780307_OGH0002_0040OB00314_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten